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Wirtschaft: Neues 936-Mark-Gesetz fördert Anlage in Aktien

Nur wenige nutzen bisher Vermögenswirksame LeistungenVON THOMAS LUTHERGeht es nach dem Willen der Regierungsparteien, so wird noch in dieser Legislaturperiode die Vermögensbildung der Arbeitnehmer - landläufig unter dem Namen 936 Mark-Gesetz bekannt - neu geregelt.Kernpunkt der Reform: Die Fördergrenzen, bis zu denen die sogenannte Arbeitnehmersparzulage gewährt wird, werden auf 35 000 DM bei Ledigen und 70 000 DM bei Verheirateten heraufgesetzt.

Nur wenige nutzen bisher Vermögenswirksame LeistungenVON THOMAS LUTHERGeht es nach dem Willen der Regierungsparteien, so wird noch in dieser Legislaturperiode die Vermögensbildung der Arbeitnehmer - landläufig unter dem Namen 936 Mark-Gesetz bekannt - neu geregelt.Kernpunkt der Reform: Die Fördergrenzen, bis zu denen die sogenannte Arbeitnehmersparzulage gewährt wird, werden auf 35 000 DM bei Ledigen und 70 000 DM bei Verheirateten heraufgesetzt.Die Höhe der Zulage wird auf 20 Prozent verdoppelt, aber nur noch für Bausparverträge gewährt.Zudem wird die zusätzliche Anlage in sogenannten Beteiligungswerten wie Aktien gefördert.Die Betonung der Beteiligungssparformen legt die Vermutung nahe, bisher werde für diese Art des Sparens zuwenig getan.Das stimmt nicht ganz.Tatsache ist vielmehr, daß viel zuwenig Arbeitnehmer von der bisherigen Vermögensbildung Gebrauch machen.Allein von den unter 30jährigen, so eine Untersuchung des Bundesarbeitsministeriums, verzichtet rund ein Drittel auf ihre zusätzlich zum Gehalt gezahlten vermögenswirksamen Leistungen (VL).Dabei haben über 95 Prozent der tarifvertraglich Beschäftigten in den alten und rund 65 Prozent in den neuen Bundesländern Anspruch darauf.Wie hoch der Zuschuß vom Arbeitgeber ist, regelt der jeweilige Tarifvertrag oder eine gesonderte Betriebsvereinbarung.Angestellte in einem metallverarbeitenden Betrieb in den alten Bundesländern zum Beispiel haben in der Regel einen Anspruch von 52 DM pro Monat.Dieses Geld erhält der Arbeitnehmer nicht in bar.Er muß einen Sparvertrag abschließen, auf den die VL-Ratenüberwiesen werden.Hinsichtlich der Anlage des Geldes läßt das Gesetz fast alle Möglichkeiten zu.So sind Bausparverträge, Banksparpläne, Lebensversicherungen und eine Vielzahl von Beteiligungssparformen zugelassen - Aktienfonds, Belegschaftsaktien, Genußscheine, stille Beteiligungen oder Darlehen an den eigenen Arbeitgeber.Mit Ausnahme der Aktienfonds sind diese Sparvarianten in der Praxis allerdings ohne Bedeutung.Fast ein Drittel der Arbeitnehmer entscheidet sich für einen soliden, aber wenig rentablen Sparvertrag bei einer Bank.Mehr als fünfeinhalb Prozent sind damit selbst bei Top-Angeboten nicht zu holen, wie die Stiftung Warentest festgestellt hat.In Kapitallebensversicherungsverträge fließt immerhin jede siebte VL-Mark.Was dabei am Ende herauskommt ist jedoch abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers und der Wahl der Versicherungsgesellschaft.Bei einem 30jährigen Mann sind etwa 6,5 Prozent drin.Dafür lockt die Lebensversicherung mit der Steuerfreiheit der Erträge am Ende des Vertrages, sofern er mindestens zwölf Jahre läuft.Absoluter Favorit bei der VL-Anlage ist das Bausparen, für das sich die Hälfte der Sparwilligen entscheidet.Dabei bieten selbst renditestarke Bausparkassen selten mehr als vier Prozent.Allerdings wird das Bausparen im Gegensatz zu der Lebensversicherung und dem Sparplan mit Arbeitnehmersparzulage gefördert.Den Zuschuß gibt es aber nur, wenn der Sparer als Lediger nicht mehr als 27 000 DM (Verheiratete: 54 000 DM) pro Jahr verdient.Zusätzlich zu den VL-Raten können ledige Sparer bis zu 1000 DM (Verheiratete: 2000 DM) pro Jahr auf ihr Bausparkonto einzahlen und dafür zehn Prozent Wohnungsbauprämie kassieren - wenn sie unter den wesentlich höheren Einkommensgrenzen von 50 000 beziehungsweise 100 000 DM liegen.Das Besondere: Sowohl Prämie als auch Sparzulage gibt es selbst dann, wenn der Bausparer nach sieben Jahren das Geld ausgibt statt ein Häuschen zu bauen.Inklusive Förderung kommen so bei guten Bausparkassen locker mehr als sieben Prozent heraus.Mehr ist nur bei Aktienfonds drin.Von 1990 bis 1996 brachten die großen deutschen Publikumsfonds eine Rendite von durchschnittlich rund 9,5 Prozent zustande - ohne Berücksichtigung der Sparzulage.Und das, obwohl die Fondsgesellschaften einen Ausgabeaufschlag von vier bis fünf Prozent berechnen.Allerdings ist die Börse ein launisches Wesen.Von 1989 bis 1995 kamen gerade mal fünf Prozent heraus.Die Vergangenheit hat aber gezeigt, daß der Aktie langfristig keine andere Sparform das Wasser reichen kann.

THOMAS LUTHER

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