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Wirtschaft: Neues Energiegesetz: Kunden verlieren Rechte Regierung und Union sind sich weitgehend einig

Berlin - Das neue Energierecht kann aller Voraussicht nach noch vor der Bundestagswahl im Herbst in Kraft treten. In den wesentlichen Punkten haben sich die rot-grüne Regierungskoalition und die unionsgeführten Bundesländer geeinigt.

Berlin - Das neue Energierecht kann aller Voraussicht nach noch vor der Bundestagswahl im Herbst in Kraft treten. In den wesentlichen Punkten haben sich die rot-grüne Regierungskoalition und die unionsgeführten Bundesländer geeinigt. „Der Durchbruch ist geschafft“, sagte die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, dem Tagesspiegel. Auch bei der CDU herrscht Zuversicht: „Es sieht sehr gut aus“, hieß es im hessischen Wirtschaftsministerium. Beim Verbraucherschutz bleibt die erzielte Einigung jedoch weit hinter dem bisherigen Entwurf zurück.

Bereits am 15. April hatte der Bundestag das Energiewirtschaftsgesetz verabschiedet, zwei Wochen später hatte es der Bundesrat jedoch an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Das Gesetz soll – wie von der Europäischen Union gefordert – für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt sorgen. Unter anderem ist vorgesehen, dass eine „Bundesnetzagentur“ die Strom- und Gasnetze reguliert und den Netzbetreibern Höchstpreise vorschreibt. Das neue Energierecht gilt als eines der letzten Großprojekte, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.

Dabei haben sich die Grünen in wichtigen verbraucherpolitischen Fragen nicht durchsetzen können. „Verbraucherrechte wurden sehr weit geschliffen“, sagte Hustedt. So hätten sich die Verhandlungsführer der Parteien geeinigt, das ursprünglich geplante Verbandsklagerecht aus dem Gesetzestext zu streichen. Nun sollen nur einzelne Verbraucher, nicht aber Verbände, das Recht haben, gegen Erhöhungen von Strom- und Gaspreisen gerichtlich vorzugehen. Auch von Unionsseite wurde dies dem Tagesspiegel bestätigt. Noch am Donnerstag hatte Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) davor gewarnt, das Verbandsklagerecht zu streichen. „Das ist für uns ein bitteres Ergebnis“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherministerium, Matthias Berninger, dem Tagesspiegel. „Aber es zeigt, was die Union in der Verbraucherpolitik vorhat.“

Daneben mussten die Grünen auch bei der Frage der Kennzeichnungspflicht zurückrudern. So soll auf den Stromrechnungen der Endkunden künftig nur aufgeführt werden, aus welchen Energiequellen sich der Strom zusammensetzt. Der ursprüngliche Entwurf der Koalition hatte vorgesehen, dass auch der bei der Stromherstellung anfallende CO2-Ausstoß ausgewiesen werden muss. Die genaue Zusammensetzung des Strompreises soll ebenfalls nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen. „Wir wollten die Kosten der erneuerbaren Energien nicht verstecken“, sagte Hustedt. „Es ist entlarvend, dass die Union diesen Punkt nun abgelehnt hat.“ Bei der Kalkulation der Netztarife haben sich die Grünen hingegen gemeinsam mit der CDU gegen die SPD durchgesetzt.

Bis zur kommenden Woche soll es nun zu einer abschließenden Verständigung kommen, erklärte Hustedt. Offen sei nur noch die Frage, wie weit die Länder an der vorgesehenen Regulierung der Strom- und Gasnetze beteiligt werden. Derzeit werde juristisch geprüft, ob ein Optionsmodell möglich ist. Demnach soll es den Ländern freigestellt werden, sich an der Regulierung zu beteiligen – ähnlich wie beim Optionsmodell für die Kommunen bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV. Vor allem Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen hatten eine Mitwirkung gefordert. Andere Länder hingegen könnten die Regulierung vollständig der Bundesnetzagentur überlassen.

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