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Wirtschaft: Neues Finanzmarktförderungsgesetz: Was das neue Gesetz bringt

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (Bawe) in Frankfurt verfolgt Insidergeschäfte, wacht über die Sofortveröffentlichung kursrelevanter Tatsachen (Ad-hoc-Publizität) und kontrolliert die Angebotsprospekte bei Neuemissionen. Im aktuellen Entwurf des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, der voraussichtlich heute vom Bundestag verabschiedet wird, erhält das Bawe einige neue Kompetenzen.

Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (Bawe) in Frankfurt verfolgt Insidergeschäfte, wacht über die Sofortveröffentlichung kursrelevanter Tatsachen (Ad-hoc-Publizität) und kontrolliert die Angebotsprospekte bei Neuemissionen. Im aktuellen Entwurf des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, der voraussichtlich heute vom Bundestag verabschiedet wird, erhält das Bawe einige neue Kompetenzen.

Dazu zählen:

Kurs- und Marktmanipulation. Hier ist das Bawe künftig als zentrale Behörde zuständig, bislang war dieser Bereich Ländersache.

Missbrauch von Ad-hoc-Mitteilungen, zum Beispiel für Werbezwecke. Dieser ist künftig ausdrücklich verboten, was die Ermittlungsarbeit des Bawe erleichtert.

Informationspflichten der Banken. Hier erweitert das neue Gesetz die Befugnis des Bawe, Informationen über Wertpapiertransaktionen von den Banken einzuholen.

Nicht umgesetzt wurden dagegen folgende Vorschläge von Anlegerschützern:

Persönliche Schadenersatzpflicht für Manager, die falsche Mitteilungen verbreiten

Bußgelder bei Ad-hoc-Missbrauch durch das Bawe.

Strafverfolgung von Insiderfällen bundesweit zentralisieren.

Wertpapierhandel auf alternativen Transaktionssystemen (ATS) auf das Bawe übertragen.

(HB)

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