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Neues Register: Kunden können sich bei der Aufsicht beschweren

Beratungsprotokoll, Beipackzettel, Beraterregister – Bankkunden sollen bei Geldanlagen und ihren oft komplizierten Konditionen besser durchblicken können. Die Branche steht unter Beobachtung, seit sie mit Zockerprodukten nicht nur das Weltfinanzsystem an den Rande des Abgrunds brachte, sondern auch manchen Kleinanleger um seine Ersparnisse.

Beratungsprotokoll, Beipackzettel, Beraterregister – Bankkunden sollen bei Geldanlagen und ihren oft komplizierten Konditionen besser durchblicken können. Die Branche steht unter Beobachtung, seit sie mit Zockerprodukten nicht nur das Weltfinanzsystem an den Rande des Abgrunds brachte, sondern auch manchen Kleinanleger um seine Ersparnisse. Jetzt folgt ein weiteres Instrument für Verbraucher, die sich gegen Beratungsfehler wehren wollen: Die Finanzaufsicht Bafin registriert von diesem Donnerstag an jede Beschwerde. Häufen sich die Fälle, kann die Behörde Sanktionen verhängen.

„Um verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen, müssen die Institute noch konsequenter auf die Bedürfnisse der Anleger, Kreditnehmer oder Versicherten eingehen“, lautet die Zwischenbilanz von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU). Viele hätten das bereits erkannt. „Bei allen Anbietern hat sich dieses Credo aber noch nicht durchgesetzt.“ Sie wolle deswegen nicht lockerlassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt, zahlreiche Kunden hätten bis heute nicht das Gefühl, dass Produkte auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten würden.

Manche Banker stöhnen dagegen wegen immer neuer bürokratischer Vorgaben. Emmerich Müller vom Frankfurter Bankhaus Metzler meint zudem: „Der Overkill an Informationen macht den Verbraucher nicht glücklicher oder hilft ihm in seiner Entscheidungsfindung.“ Selbst Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist skeptisch, dass die Transparenz wirklich hilft: In der Apotheke lege man ja auch nicht Beipackzettel verschiedener Medikamente nebeneinander, lese sie durch und entscheide dann, welches Produkt man kaufe. „Wir müssen erkennen, wie der Markt funktioniert: Die Leute müssen ihrem Berater vertrauen können – mit gutem Recht“, sagt Nauhauser.

Dass Banken ihren Beratern immer noch zum Teil üppige Provisionen für erfolgreiches Verkaufen zahlen, halten manche Kritiker für den Kern des Problems. Nach Vorstellung des Europaparlaments sollen Banken gezwungen werden, die Vergütungen an die Kunden weiterzureichen. Die Bundesregierung will eine verbindliche Offenlegung. Ein generelles Verbot von Gebühren – wie es Großbritannien 2013 einführen will – dürfte aller Voraussicht nach jedoch nicht kommen.

Entwarnung geben Politik und Verbraucherschützer aber auch nicht. Beispiel Beipackzettel: Seit gut einem Jahr sind Infoblätter Pflicht, die Funktionsweise, Risiken und Kosten von Finanzprodukten kompakt zusammenfassen. Doch das Ministerium monierte, dass zu viele nicht so verständlich und vergleichbar sind wie verlangt. In einem gemeinsamen Arbeitskreis wird nun nachgebessert. Beispiel Beratungsprotokolle: Darauf haben Kunden seit zwei Jahren Anspruch, wenn das Gespräch auf Wertpapiere kommt. Teils gab es aber selbst auf Nachfrage keines, wie die Verbraucherzentralen ermittelten. Auch Angaben zu Risiken wurden dabei nicht treffend notiert.

Und es gibt weitere Ärgernisse für viele Kunden. Zum Beispiel hohe Dispozinsen – obwohl Banken zu historisch niedrigen Zinsen selbst an Geld kommen. Die Regierung müsse konsequenter einschreiten, fordert vzbv-Vorstand Gerd Billen. „Verbraucher benötigen mehr gesetzlichen Schutz statt moralischer Appelle.“ dpa

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