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Wirtschaft: Neues Versicherungsgesetz gefordert

BERLIN .Für eine stärkere gesetzliche Regelung der Arbeit von Versicherungsvermittlern hat sich der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, Helmut Müller, ausgesprochen.

BERLIN .Für eine stärkere gesetzliche Regelung der Arbeit von Versicherungsvermittlern hat sich der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, Helmut Müller, ausgesprochen."Wer seine Kunden - wissentlich oder fahrlässig - falsch berät, sollte für den Schaden auch haften", wird Müller in der jüngsten Ausgabe von "Finanztest" zitiert.Müller sprach sich auch gegen Gen-Analysen zur Risikoprüfung aus.Bestehende Möglichkeiten würden völlig ausreichen.Es müsse zwingend ein solches Verbot gesetzlich verankert werden.

Das 1908 erlassene Gesetz über den Versicherungsvertrag werde den Anforderungen an den Verbraucherschutz nicht mehr gerecht.Es könne heute keinem klar gemacht werden, warum jemand eine volle Jahres-prämie zahlen soll, obwohl er nur ein halbes Jahr versichert ist.Die Regelung von der "Unteilbarkeit der Prämie" sei völlig überholt, kritisiert Müller.Auch Verbraucherschützer und Juristen fordern eine Änderung des Gesetzes.Krasses Beispiel für eine Benachteiligung der Kunden sei die kurze Klagefrist, wenn ein Versicherer nicht zahlen will.Der Versicherte müsse sein Geld innerhalb von sechs Monaten gerichtlich einfordern.Sonst sei sein Anspruch verfallen.

Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte vom ausgefüllten Antragsformular eine Kopie angefertigt werden, rät die Stiftung Warentest.Zudem seien einige neue private Versicherungsarten wie die Berufsunfähigkeit nicht berücksichtigt.Ein Dorn im Auge ist den Verbraucherschützern auch der Paragraph 5a.Der Kunde bekomme die für den Vertragsabschluß nötigen Informationen erst, wenn er die Police bereits in den Händen hält."Der Interessent unterschreibt also blind und schließt einen Vertrag ab, dessen Inhalt er noch gar nicht kennt."

Wer rechtskundigen Rat in Versicherungsdingen benötige, sollte sich an eine Verbraucherzentrale oder gerichtlich zugelassene Versicherungsberater wenden.Wenn jemand gegen seine Versicherung vor Gericht ziehen wolle, sollte er sich einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen im Versicherungsbereich suchen.

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