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Wirtschaft: Neuregelung für Scheinselbständige sorgt für Verwirrung

BONN/KÖLN . Die Arbeitgeber haben die komplette Rücknahme des Gesetzes zur Erfassung von Scheinselbständigkeit gefordert.

BONN/KÖLN . Die Arbeitgeber haben die komplette Rücknahme des Gesetzes zur Erfassung von Scheinselbständigkeit gefordert. Mit den geplanten Änderungen würden "nur einige der gröbsten Fehler korrigiert", sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt am Mittwoch. Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) sprach von einem "unzureichenden Versuch der Schadensbegrenzung". Dagegen warnte die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) davor, die Regelungen so zu ändern, daß der erforderliche Schutz neuer Beschäftigungsformen nicht mehr erreicht werde.Hundt meinte, es wäre richtig, das Gesetz insgesamt zurückzunehmen. "Nur dann würde der enormen Verunsicherung in den Betrieben und vor allem bei den Selbständigen ein Ende gesetzt." Am Vortag hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Überprüfung des Gesetzes einige Präzisierungen empfohlen. Unter anderem soll klarer herausgearbeitet werden, daß Entscheidungen der Sozialversicherungen über Scheinselbständigkeit eines Beschäftigten nach der Vermutungsregelung eher die Ausnahme als die Regel seien. Um eine Vermutung zu belegen, müssen derzeit zwei von vier von Sozialgerichten festgelegte Kriterien erfüllt sein. Künftig sollen drei von fünf Kriterien maßgeblich sein. Hundt meinte, damit werde nur neue Verwirrung gestiftet.Für Verwirrung sorgt auch die Frage der Beweispflicht. Der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Siegmar Mosdorf (SPD), sagte, die Beweislast liege künftig nicht mehr bei den Scheinselbständigen, sondern bei der Sozialversicherung. Im Arbeitsministerium hieß es dagegen, der "Amtsermittlungsgrundsatz" gelte unverändert. Nach Mosdorfs Angaben soll ein Änderungsgesetz im Herbst auf den Weg gebracht werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten.

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