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Wirtschaft: Nicht im Sinne der Anklage

Die Anwälte von Deutsche-Bank-Chef Ackermann wollen den Prozess schnell beenden – zu ihren Bedingungen

Von Tobias Symanski,

Düsseldorf

Die Verteidigung des Chefs der Deutschen Bank, Josef Ackermann, hat Spekulationen über ein schnelles Ende des Mannesmann-Verfahrens eine Absage erteilt. „In Gespräche über die Einstellung des Verfahrens kann man erst eintreten, wenn es Signale aller Beteiligten gibt, und die sehe ich derzeit nicht“, sagt Ackermanns Anwalt Klaus Volk dem Tagesspiegel am Sonntag. Schon mehrmals hatte Ackermann seine Anwälte als Sprachrohr genutzt und mitteilen lassen, dass er das Verfahren auch ohne Freispruch hinter sich bringen würde – und zwar über eine Einstellung gegen Geldauflagen. „Wenn die Voraussetzungen stimmen, sind wir dafür offen“, sagte Volk. Bisher wisse er jedoch nicht, wie Gericht und Staatsanwaltschaft darüber dächten. Ohne deren einvernehmliche Zustimmung ist ein frühzeitiges Prozessende für Ackermann ausgeschlossen.

Der Chef der Deutschen Bank muss sich derzeit an jeweils zwei Tagen pro Woche zusammen mit dem ehemaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser und vier weiteren Angeklagten vor dem Düsseldorfer Landgericht verteidigen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue im Zusammenhang mit der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone im Jahr 2000 vor. Ackermann saß zu diesem Zeitpunkt im Aufsichtsrat von Mannesmann und verabschiedete als einer von vier Hauptverantwortlichen Prämien- und Pensionszahlungen an damalige Konzernmanager in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass dies zum Schaden des Unternehmens geschah.

Ackermann behauptet das Gegenteil und hat seine Rolle bei den damaligen Beschlüssen bisher eher klein gehalten. Als externer Manager sei er nicht in die Vorgänge innerhalb der Mannesmann-Verwaltung eingeweiht gewesen, sagte er im Prozess aus. Die Strategie ist eindeutig: Wenn überhaupt, dann treffe ihn nur eine geringe Schuld.

Laut Strafprozessordnung ist eine Einstellung des Verfahrens wegen „geringer Schuld“ möglich. „Bei dieser Vorgehensweise lässt das Gericht den Sachverhalt offen. Es äußert sich bei der Einstellung noch nicht einmal dazu, ob es den Angeklagten für schuldig hält“, sagt Karsten Altenhain, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Düsseldorf. Der Vorteil für Ackermann läge auf der Hand: Er würde in diesem Fall nicht als vorbestraft gelten und behielte im Privat- und Berufsleben eine weiße Weste. Eine elegante Lösung, mit der auch sein Arbeitgeber, die Deutsche Bank, gut leben könnte. Es kursieren Gerüchte, wonach der gut bezahlte Top-Manager Ackermann für die Einstellung des Verfahrens einige Millionen Euro locker machen würde.

Eine erste Gelegenheit für die Verteidiger, eine mögliche Verfahrenseinstellung auszuloten, bietet ein „Rechtsgespräch“, das am 31. März stattfinden soll. Die Unterhaltung, zu der sich Richter, Verteidiger und Ankläger treffen, stellt eine erste wichtige Zäsur in dem bereits zwei Monate andauernden Prozess dar. Das Rechtsgespräch dient in erster Linie dazu, dass sich alle Parteien über den Stand des Verfahrens unterhalten. „Es geht um ein Zwischenfazit“, sagt Anwalt Volk: „Wie sieht die Sache bisher aus, was kommt noch, und was kann man abkürzen?“ Das Thema „Einstellung des Verfahrens“ steht laut Volk zwar nicht auf der Tagesordnung. Doch nach Einschätzung von Karsten Altenhain wird das Gericht erkennen lassen, wie die Chancen dafür stehen. „Es geht darum, was beweisbar ist und was nicht. Alle Parteien – Verteidiger, Staatsanwaltschaft und vor allem das Gericht – müssen ein Stück weit aus ihrer Deckung kommen“, sagt der Wirtschaftsstrafrechtler.

Beim Rechtsgespräch werden sich Ackermanns Anwälte zudem für eine Straffung des Verfahrens stark machen. „Über die wichtigen Rechtsfragen wurde bislang noch gar nicht gesprochen“, sagt Volk. Der Verteidiger will nachweisen, dass die von Ackermann gewährten Millionenzahlungen angemessen und zulässig waren. Was in der Mannesmann-Zentrale zwischen November 1999 und Anfang Februar 2000 passiert ist, interessiert Volk weniger. „Für uns kommt es auf den Hergang während der Zeit der Übernahmeschlacht überhaupt nicht an.“ Die Staatsanwaltschaft hat sich aber gerade an diesem Thema festgebissen. Sie will Esser nachweisen, dass seine Zustimmung zur Übernahme von Mannesmann mit einer Prämie in Höhe von 15,9 Millionen Euro erkauft wurde – ein Vorwurf, den das Gericht nicht einmal zur Verhandlung zugelassen hat.

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