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Wirtschaft: Nicht jeder Bürger muss klagen

In der Renten- und Krankenversicherung gibt es zahlreiche Musterprozesse

Dieses Jahr war kein gutes Jahr für Rentner. Seit Jahresanfang zahlen die Betriebsrentner für ihre Zusatzrenten den vollen Krankenkassenbeitrag. Wenige Monate später dann der nächste Aufreger: Seit April müssen Senioren von ihrer gesetzlichen Rente volle Beiträge zur Pflegeversicherung abführen. Kein Wunder, dass viele auf die Barrikaden gegangen sind. Um die Flut der Klagen zu kanalisieren, werden jetzt Musterprozesse geführt.

Musterverfahren bieten sich an, wenn viele Menschen betroffen sind, die Sachverhalte aber immer gleich liegen. In der Rentenversicherung etwa wird derzeit in Musterprozessen über die Rentenanpassungen der Jahre 2002 und 2003 befunden. Dabei geht es insbesondere um den so genannten „Riester-Faktor“. Der bestimmt, dass die Renten langsamer steigen, weil die Berufstätigen mehr Geld für ihre private Vorsorge ausgeben müssen. Bei beiden Verfahren wird jetzt über die Zulässigkeit der Revision zum Bundessozialgericht gestritten. Der Streit um die Pflegeversicherung steht dagegen noch ganz am Anfang. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hat 15 Fälle ausgesucht, die in Musterverfahren geklärt werden sollen. Bevor es zum Prozess kommt, muss die BfA jedoch erst die Widerspruchsbescheide verschicken.

Damit Rentner an möglichen Erfolgen teilhaben, sollten sie in jedem Fall Widerspruch gegen ihren Rentenbescheid einlegen und dann einem Ruhen des Verfahrens zustimmen, bis die Musterprozesse entschieden sind, rät Stefan Braatz von der BfA. Sollten die Gerichte allerdings den Gesetzgeber auffordern, die Gesetze zu ändern, haben davon natürlich auch die Rentner etwas, die nicht reagiert hatten.

In mehreren Musterverfahren lassen jetzt auch die Krankenkassen den Streit mit den Betriebsrentnern gerichtlich klären. Auch hier waren die Senioren gut beraten, die Widerspruch eingelegt haben – zumindest dann, wenn ihnen die Kasse einen förmlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung geschickt haben. Denn diese Bescheide werden rechtskräftig, wenn die Versicherten nicht widersprechen. Rentner, bei denen die Kasse die Beiträge einfach nur abgebucht hat, brauchen dagegen nichts zu tun, sagt Martin Plass vom Verband der Angestellten-Krankenkassen. Sollten die Gerichte jedoch später entscheiden, dass die Belastung der Betriebsrentner rechtswidrig war, dürfte die Regierung um eine Korrektur des Gesundheitsreform-Gesetzes wohl nicht herumkommen. Das heißt: Auch hier würden letztlich alle Betroffenen profitieren – zumindest für die Zukunft.

Auch im Steuerrecht stehen zahlreiche Grundsatzentscheidungen an – etwa bei der Erbschaftsteuer und der nachträglichen Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen. In einigen Punkten erlassen die Finanzbehörden Steuerbescheide derzeit nur vorläufig. Welche das sind, kann man im Internet nachlesen. Viel Hoffnung sollten sich die Steuerzahler aber nicht machen. Die Auflistung unter www.bundesfinanzministerium.de/abgabenordnung-.624.htm ist arg kurz.

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