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Wirtschaft: Niederlage für das Bundeskartellamt

Kammergericht: Hochtief darf Holzmann-Anteile erhöhen / Keine marktbeherrschende Stellung / Kartellamt prüft Beschwerde BERLIN (AP).Der Baukonzern Hochtief AG ist dem Ziel nähergerückt, die unternehmerische Kontrolle über den Konkurrenten Philipp Holzmann AG, Frankfurt (Main) zu erlangen.

Kammergericht: Hochtief darf Holzmann-Anteile erhöhen / Keine marktbeherrschende Stellung / Kartellamt prüft Beschwerde BERLIN (AP).Der Baukonzern Hochtief AG ist dem Ziel nähergerückt, die unternehmerische Kontrolle über den Konkurrenten Philipp Holzmann AG, Frankfurt (Main) zu erlangen.Der Essener Bauriese darf nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom Mittwoch seine Beteiligung am Branchenprimus von 20 auf 35 Prozent aufstocken.Die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 1995 wurde aufgehoben.Kartellamtspräsident Dieter Wolf sagte auf Anfrage, man prüfe, ob in dem Streit Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden solle.Der Kartellsenat schloß sich nicht der Auffassung der Wettbewerbshüter an, wonach der Zusammenschluß der Nummer eins und zwei der Baubranche zu einer marktbeherrschenden Stellung führen würde.Die beiden Unternehmen würden zwar eine führende Stellung erlangen, argumentierte das Gericht.Die Marktstruktur werde jedoch nicht so nachhaltig verändert, "daß mit einem Erlahmen des derzeit intensiven Wettbewerbs zu rechnen" sei.Im übrigen habe das Amt die gesetzliche Untersagungsfrist nicht eingehalten.Wolf sagte, es spreche einiges dafür, Rechtsbeschwerde einzulegen.Es handele sich um einen sehr komplizierten und gewichtigen Fall, bei dem eine Beschwerde naheliege.Offensichtlich habe sich das Kammergericht mit seiner Entscheidung schwer getan, sagte Wolf mit Blick auf die mehrmalige Verschiebung des Verkündungstermins.Hochtief begrüßte die Entscheidung.Durch die Aufstockung der Anteile an Holzmann entstehe keine marktbeherrschende Stellung, erklärte der Baukonzern.Holzmann hatte bereits vor der Entscheidung erklärt, man sehe eine Anteilserhöhung heute entspannter.Der seit September amtierende Vorstandschefs Heinrich Binder habe gesagt, es sei für das operative Geschäft von Holzmann nicht von Belang, wer Aktionär sei.Beide Konzerne arbeiteten heute enger zusammen.Nach dem jahrelangen Gezerre näherten sich die beiden Konzerne mit zusammen 92 000 Mitarbeitern im Schneckentempo an.Sie vereinbarten inzwischen eine Zusammenarbeit bei der Software-Entwicklung, wie Holzmann-Sprecher Volker Siegert am Mittwoch sagte.Über Kooperationen in Österreich und beim Anlagemanagement werde noch verhandelt.Eine beabsichtigte Verschmelzung auf dem amerikanischen Markt sei hingegen gescheitert.Durch das Urteil des Kartellsenats ändere sich zunächst nichts, zumal es noch nicht rechtskräftig sei, sagte Siegert.Hochtief erklärte, wenn die Genehmigung rechtskräftig werde, werde man den Anteil wie geplant auf 34,9 Prozent erhöhen.Von den bisherigen Kooperationsverhandlungen mit Holzmann sei man enttäuscht, sage Hochtief-Sprecherin Jutta Hobbiebrunken.Der geplante Zugriff von Hochtief auf Holzmann war vor über drei Jahren noch als unfreundlicher Übernahmeversuch eingestuft worden.Das Kartellamt hatte Hochtief im Januar 1995 untersagt, die Anteile aufzustocken.Nach Ansicht der Wettbewerbshüter führt der Zugriff auf Holzmann dazu, daß Hochtief den deutschen Markt für technisch, organisatorisch und finanziell anspruchsvolle Großprojekte mit einem Volumen von mehr als 50 Mill.DM beherrsche.Hauptstreitpunkt war die Marktabgrenzung, insbesondere das vom Kartellamt zugrunde gelegte Auftragsvolumen von 50 Mill.DM bei Bau-Großprojekten.Mindestens 50 Unternehmen könnten bei solchen Projekten um Aufträge kämpfen, hatte Hochtief argumentiert.Über Arbeitsgemeinschaften seien es sogar 200.Strittig war auch, ob die Finanzkraft des Hochtief-Hauptaktionärs RWE, Essen, andere Wettbewerber bei Aufträgen benachteiligen kann.Die gerichtliche Klärung war zunächst verschoben worden, als die beiden Hauptaktionäre von Holzmann - Hochtief und die Deutsche Bank - im März 1997 bekanntgaben, ihre Anteile von insgesamt knapp 50 Prozent bündeln zu wollen.Sie hätten den Bauriesen damit faktisch beherrscht.Nach der Anmeldung des Vorhabens in Brüssel verwies die EU-Kommission den Vorgang an das Bundeskartellamt in Berlin zurück.Hochtief und Deutsche Bank nahmen daraufhin von ihren Plänen wieder Abstand.Im Kartellamt war das Vorgehen als Versuch gewertet worden, die deutsche Fusionskontrolle zu umgehen.

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