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Wirtschaft: Nur betuchte Anleger profitieren - alle anderen zahlen mehr Steuern auf Dividendeneinkünfte

Die geplante Steuerreform hat in zwiefacher Hinsicht Auswirkungen für die privaten Anleger: Bei Kursgewinnen vor Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist wird künftig der Steuersatz halbiert. Zugleich ersetzt das Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung der Dividende das bisherige Anrechnungsverfahren.

Die geplante Steuerreform hat in zwiefacher Hinsicht Auswirkungen für die privaten Anleger: Bei Kursgewinnen vor Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist wird künftig der Steuersatz halbiert. Zugleich ersetzt das Halbeinkünfteverfahren bei der Besteuerung der Dividende das bisherige Anrechnungsverfahren. Da - zumindest bislang - relativ wenig private Anleger ihre Aktien während der Spekulationsfrist verkaufen, ist dieser steuersparende Effekt für die Gesamtheit der privaten Anleger sicher geringer. Gravierender aber werden für ihn die Folgen durch den Wechsel zum Halbeinkünfteverfahren sein. Steuerexperten rechnen vor, dass nur derjenige Privatanleger künftig weniger Steuern bezahlt, der einen Grenzsteuersatz von über 40 Prozent hat. Alle anderen - und das ist die Mehrheit der privaten Aktionäre in Deutschland - werden mehr Steuern auf Dividendeneinkünfte bezahlen.

Ein Beispiel: Nach dem heute geltenden Anrechnungsverfahren bezahlt ein Unternehmen auf einen Gewinn von 1000 Mark Körperschaftssteuer von 300 Mark. Die restlichen 700 Mark werden an den Aktionär ausgeschüttet. Damit der Gewinn nicht doppelt besteuert wird, wird die Körperschaftssteuer angerechnet: Der Aktionär bekommt eine Körperschaftssteuergutschrift von 300 Mark. Der Aktionär muss jetzt 1000 Mark als Einkommen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Liegt dieser bei 48 Prozent. Zahlt er 480 Mark Steuern. Die 300 Mark Körperschaftssteurgutschrift werden aber abgezogen. Er überweist also 180 Mark ans Finanzamt. Ein Student aber, der keine Steuern bezahlt, bekommt 300 Mark bezahlte Körperschaftssteuer zurückerstattet.

Beim geplanten Halbeinkünfteverfahren wird es diese Körperschaftssteuergutschrift nicht mehr geben. Von 1000 Mark werden künftig 25 Prozent Körperschaftssteuer bezahlt. Die 250 Mark können aber nicht mehr angerechnet werden. Der ausgeschüttete Gewinn (Einkünfte) von 750 Mark muss aber nur die zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Besser stellen sich durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren all jene Aktionäre, die einen persönlichen Grenzsteuersatz von 40 Prozent und mehr haben. Sie bezahlen weniger Steuern auf Divdendenerträge. Der Student allerdings hat Pech gehabt. Er bekommt nur 750 Mark.

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