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© dpa

Öffentlicher Dienst: Tarifabschluss ist perfekt

Bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ist es zu einer Einigung gekommen. Die Verhandlungspartner Verdi, die Tarifunion des Beamtenbundes dbb und die kommunalen Arbeitgeber haben einer Kompromisslösung zugestimmt. Lösungen für den Tarifstreit sind höhere Einmalzahlungen und Sonderregelungen für besonders belastete Berufsgruppen.

Die Tarifkommissionen der Gewerkschaft Verdi und die Tarifunion des Beamtenbundes dbb haben dem ausgehandelten Kompromiss für den öffentlichen Dienst zugestimmt. Das teilten Sprecher am Montag in Potsdam mit.

Bereits am Morgen vor der Fortsetzung der Tarifrunde konnte Verdi-Vorsitzender Frank Bsirske verkünden: "Es liegt ein Ergebnis vor". Auch wenn "alle Beteiligten Kröten schlucken müssen", gab sich Bsirske optimistisch.

Sonderregelungen für belastete Berufsgruppen

Die strittigste Fragen neben der Einkommenserhöhung war die Forderung der Arbeitgeber nach längeren Arbeitszeiten. Dies soll jetzt mit Sonderregelungen gelöst werden. Zunächst soll eine etwas längere Arbeitszeit im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgeschrieben werden. Offen war am Vormittag noch, ob dies 39 oder 39,5 Stunden sein könnten.

In den gesonderten Tarifverträgen für Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe und den Nahverkehr soll es besondere Regelungen mit zusätzlichen freien Tagen geben. Damit könnte die Forderung der Gewerkschaften berücksichtigt werden, Krankenschwestern oder die Beschäftigten bei der Müllabfuhr zeitlich nicht noch stärker zu belasten.

Derzeit gibt es drei unterschiedliche Arbeitszeiten: Die Angestellten des Bundes arbeiten in Ost und West 39 Stunden. Im Tarifgebiet West der Kommunen gilt die 38,5-Stunden-Woche, wovon es wiederum Ausnahmen in Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gibt. Die Angestellten der Ost-Kommunen müssen mit 40 Stunden am längsten arbeiten. Daran soll sich nichts ändern.

Ein neuer Tarifabschluss gilt neben dem unmittelbaren öffentlichen Dienst für weitere rund 900.000 Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen. Die Länder sind nicht betroffen. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) war 2005 aus dem bis dahin bestehenden Tarifverbund ausgeschieden und hatte 2006 einen eigenen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften abgeschlossen, der noch bis Ende dieses Jahres gilt. (sgo/mpr//dpa/AFP)

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