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Bei der EEG-Umlage vermutet Brüssel Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

© dpa

Ökostrom-Rabatte: EU-Verfahren gegen Deutschland wegen EEG-Umlage

Brüssel holt zum Schlag gegen die Ökostrom-Rabatte für deutsche Unternehmen aus. Die EU-Kommission kündigte ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes an.

Die EU-Kommission hat wegen der Stromrabatte für deutsche Unternehmen ein Untersuchungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Sie vermute wegen der Befreiung zahlreicher Unternehmen von der sogenannten EEG-Umlage Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, erklärte die Behörde am Mittwoch in Brüssel. Das Verfahren werde ergebnisoffen geführt.

Die Wettbewerbshüter beanstanden zwei Punkte an der deutschen Regelung. Zum einen scheine die den stromintensiven Unternehmen gewährte Umlage-Befreiung aus staatlichen Mitteln finanziert zu werden. Da die Befreiung nur einem Teil der Unternehmen zugute komme, könnte der Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verfälscht werden.

Punkt zwei betrifft das sogenannte Grünstromprivileg, welches nach vorläufiger Ansicht der Kommission zu einer Diskriminierung bei der Besteuerung führen könnte. Denn die Teilbefreiung von der EEG-Umlage werde nur gewährt, wenn der bezogene Strom eines Lieferanten mindestens zur Hälfte aus jüngeren deutschen Öko-Kraftwerken stamme, wie die Kommission erläuterte. (afp)

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