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Bei vielen Menschen ist die Urlaubsfreude noch getrübt. Auch angesichts von Warnungen aus der Politik.

© imago images/Reichwein

Ohne mulmiges Gefühl auf Reisen: So kommen Sie sicher in den Urlaub – trotz Corona

Die Grenzen sind offen, Reisewarnungen außer Kraft. Doch viele haben ein mulmiges Gefühl. Was müssen Urlauber wissen?

Dass Touristen bei ihrer Ankunft freudig begrüßt werden, ist keine Seltenheit. Doch was die ersten Mallorca-Urlauber, die am Montag von Düsseldorf nach Palma geflogen sind, erlebt haben, war doch etwas Besonderes.

Hotelmitarbeiter und Politiker spendeten den deutschen Touristen stehenden Applaus. Nach Monaten des Corona-Lockdowns hoffen sie, dass es jetzt mit dem Tourismus wieder losgeht.

Doch auch wenn fast alle Grenzen in Europa wieder geöffnet sind und das Auswärtige Amt seine Reisewarnungen für die meisten europäischen Länder aufgehoben hat, ist bei vielen Menschen die Urlaubsfreude noch getrübt. Auch angesichts von Warnungen aus der Politik.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht Auslandsreisen kritisch, er selbst will Urlaub in Bayern machen. „Jetzt darf nicht Ballermann sozusagen das neue Ischgl werden“, mahnt Spahn.

Hinzu kommt: Am Mittwoch stufte die Bundesregierung beliebte Reiseländer wie die Türkei, Ägypten und Marokko als Corona-Risikogebiete ein.

Was heißt das alles für den Sommerurlaub? Wohin kann ich fahren, was passiert, wenn sich die Lage vor Ort verschlechtert, wer kümmert sich, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wohin kann man reisen?

Reisen in die meisten europäischen Länder sind ohne Probleme möglich. Als Corona-Risikogebiet gilt in Europa derzeit nur Schweden – wegen der hohen Zahl an Neuinfektionen. Die Liste riskanter Reiseziele wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ständig aktualisiert. Derzeit werden dort rund 130 Staaten aufgeführt, darunter auch Teile der USA und Thailand. Vorsicht: Wer aus einem dieser Länder nach Berlin einreist, muss in eine 14-tägige Quarantäne. Reisende sollten sich vor Abreise daher auf den aktuellen Stand bringen (www.rki.de).

Wohin kann man nicht?

Bundesbürger, die nach Großbritannien, Irland oder Malta reisen, müssen dort in Quarantäne. In Island kann man das vermeiden, wenn man sich bei der Einreise auf Covid-19 testen lässt oder ein negatives Testergebnis vorweisen kann. Norwegen, Finnland und die USA lassen deutsche Touristen derzeit erst gar nicht einreisen. Auch in Spanien besteht noch ein Einreiseverbot – die ersten Mallorca-Urlauber durften nur ausnahmsweise kommen –, Einreisestopp und Quarantänevorschriften werden aber am Sonntag aufgehoben.

Findet meine Reise statt?

Nach der weltweiten Reisewarnung am 17. März hatten Pauschalreiseveranstalter alle Reisen abgesagt. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes führen dazu, dass Kunden ihre gebuchten Reisen kostenlos stornieren können. Für die meisten europäischen Länder sind die Reisewarnungen am 15. Juni weggefallen, Pauschalreisen sind also wieder möglich. Der größte europäische Reiseveranstalter, die Tui, bringt nächste Woche Gäste nach Ibiza, ab dem 1. Juli werden die griechischen Inseln wieder angeflogen, ab Mitte Juli die Kanaren.

Schlechter sieht es mit dem Türkei-Urlaub aus. Für Drittländer – und dazu gehört das Land am Bosporus – hat die Bundesregierung die weltweite Reisewarnung bis zum 31. August verlängert. Zwar verspricht Bundesaußenminister Heiko Maas, die Warnung für Länder mit wenigen Infektionen und einem guten Gesundheitsschutz aufzuheben, doch dass die Türkei jetzt auf der Liste des Robert-Koch-Instituts steht, ist für sie ein Rückschlag.

Für die Türkei gilt die Reisewarnung bis zum 31. August.
Für die Türkei gilt die Reisewarnung bis zum 31. August.

© dpa

Was passiert, wenn ich im Urlaub bin und es plötzlich wieder eine Reisewarnung gibt?

Das hängt davon ab, welche Art von Urlaub man gebucht hat. Menschen, die eine Pauschalreise machen wollen, sind gut gegen mögliche Unwägbarkeiten geschützt. Besteht eine Reisewarnung, findet die Reise gar nicht erst statt. Wird man am Urlaubsort von einer Reisewarnung überrascht, bringt der Reiseveranstalter seine Kunden in die Heimat zurück – und zwar ohne zusätzliche Kosten.

Wer auf eigene Faust unterwegs ist, hat dagegen deutlich größere Probleme. Er muss sich selber um einen Rückflug kümmern, was schwierig und teuer werden kann. Außenminister Maas hat bereits erklärt, dass die Regierung künftig keine Rettungsaktion für gestrandete Touristen mehr durchführen wird.

Was ist eine Pauschalreise?

Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Leistungen, die von einem Anbieter kommen. Meist sind es Flug und Unterkunft. Wo man eine Pauschalreise bucht, ist egal – ob im Reisebüro, bei Tui, FTI oder Alltours direkt oder über eine Internetplattform. In unsicheren Zeiten ist eine Pauschalreise die deutlich sicherere Variante: Der Veranstalter muss sich um alles kümmern, von der An- bis zur Abreise.

Und wenn ich selber Flug und Unterkunft buche?

Individualtrips sind attraktiv, solange es keine Probleme gibt. In Coronazeiten sind sie aber riskant. Denn in vielen Ländern Europas müssen Touristen eine gebuchte Unterkunft auch dann bezahlen, wenn sie wegen der Einreisebeschränkungen gar nicht ins Land können. „Das Anreiserisiko hat der Reisende“, warnt Andre Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl (EVZ). Deshalb muss man auch einen gebuchten Mietwagen oder Urlaubskurs bezahlen, selbst wenn man sie nicht nutzen kann.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden]

Anders ist es, wenn das Hotel oder die Ferienwohnung geschlossen ist, weil es dort etwa einen Coronafall gibt. Aber selbst dann ist nicht sicher, dass man sein Geld zurückbekommt oder nur einen Gutschein. Viele europäische Länder haben eine solche Gutscheinlösung eingeführt, um die Tourismusindustrie zu schützen. Urlauber sind mit solchen Problemen schnell überfordert. Sie können sich bei Ärger mit ausländischen Anbietern an das Europäische Verbraucherzentrum wenden, die Hilfe ist kostenlos.

Auf der Internetseite (www.evz.de) gibt es Musterbriefe und eine Übersicht über die rechtlichen Vorschriften in den jeweiligen Ländern. Airbnb storniert in der Coronakrise übrigens kostenlos, wenn Kunden eine Unterkunft vor dem 14. März gebucht haben und bis zum 31. Juli anreisen wollten. Für alle anderen Buchungen gelten die normalen Stornobedingungen.

Muss ich den Flug zahlen, auch wenn ich nicht ins Land kann?

Streicht die Airline den Flug von sich aus, können Kunden innerhalb von sieben Tagen ihr Geld zurückverlangen. Die Rechtslage ist eindeutig, dennoch halten viele Fluggesellschaften ihre Kunden hin. Betroffene sollten sich in diesem Fall an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin wenden (www.soep-online.de).

Sehr problematisch ist es dagegen, wenn der Flug stattfindet, man aber wegen eines Einreiseverbots oder der Quarantänevorschriften nicht ins Land kann. „Jeder Reisende muss selbst darauf achten, dass er die Einreisebedingungen erfüllt“, sagt ein Lufthansa-Sprecher. Auch der Berliner Reiserechtsanwalt Roosbeh Karimi sieht hier Probleme. „In der Vergangenheit haben die Gerichte eher den Airlines recht gegeben“, berichtet er. Ob das in Coronazeiten auch so ist, ist unklar.

Kunden sollten besser versuchen, ihren Flug umzubuchen oder einen Gutschein akzeptieren, rät Karimi. Lufthansa-Chef Carsten Spohr hat eine Rückholgarantie für Reisende angekündigt. Wer bis zum 30.Juni einen Flug bei der Lufthansa bucht, kann ihn zudem kostenlos bis zum 31. Dezember 2021 umbuchen.

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Was ist, wenn ich im Urlaub an Covid-19 erkranke?

Viele Hotels in Urlaubsländern stehen noch leer oder sind nur zum Teil ausgelastet. Leere Bereiche sind jetzt für mögliche Quarantänefälle vorgesehen. Wer medizinische Hilfe braucht, bekommt sie auch als Kassenpatient. Kassenmitglieder können versuchen, Ärzte und Kliniken mithilfe ihrer europäischen Sozialversicherungskarte (auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte) zu bezahlen, manchmal muss man die Behandlungskosten aber auch vorstrecken. Rücktransporte nach Deutschland werden von den Kassen nicht übernommen. Dafür braucht man eine private Auslandsreisekrankenversicherung.

Kann ich meine Reise aus Angst vor Ansteckung stornieren?

Nein. Angst ist kein Stornogrund. Auch dann nicht, wenn man eine Reiserücktrittskostenversicherung hat. Diese übernimmt die Stornokosten nur dann, wenn man aus einem wichtigen, unvorhersehbaren, persönlichen Grund eine Reise nicht antreten kann oder sie vorzeitig abbrechen muss.

Das gilt etwa dann, wenn man selbst erkrankt, ein naher Angehöriger stirbt, das Haus abbrennt oder überschwemmt wird oder wenn man seinen Job verliert. „Wer aus Angst vor Ansteckung eine Reise stornieren möchte, muss die Stornokosten selber tragen“, heißt es beim Bund der Versicherten.

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