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Wirtschaft: Opposition plädiert für eine Abgeltungssteuer Pauschalsatz von 25 Prozent für Kapitalerträge in der Diskussion

Berlin/Brüssel (uhl/rut/HB). Nach dem vorläufigen Scheitern der EUZinssteuer-Verhandlungen haben CDU/CSU und FDP gefordert, Kapitalerträge mit einer Abgeltungssteuer zu belegen.

Berlin/Brüssel (uhl/rut/HB). Nach dem vorläufigen Scheitern der EUZinssteuer-Verhandlungen haben CDU/CSU und FDP gefordert, Kapitalerträge mit einer Abgeltungssteuer zu belegen. „Der Schweizer Vorschlag, eine Abgeltungssteuer auf ausländische Zinserträge zu erheben, ist eine richtige Sache", sagte Unions-Fraktionsvize Friedrich Merz dem Handelsblatt. „Der Satz sollte nicht über 25 Prozent liegen", fügte Merz hinzu. FDP-Steuerexperte Hermann Otto Solms schloss sich dieser Forderung an. Auch in der rot-grünen Koalition regen sich Stimmen für eine Abgeltungssteuer. Die Grünen-Finanzpolitikerin Christine Scheel sieht darin den „Königsweg", falls die EU-Zinssteuerrichtlinie endgültig scheitere. Das Bundesfinanzministerium hält hingegen daran fest, mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz in Deutschland das Bankgeheimnis abzuschaffen und Kontrollmitteilungen für Zinserträge und private Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften einzuführen. Das gelte auch für den Fall, dass sich die EU-Finanzminister bei ihren Beratungen im Januar wider Erwarten nicht einigen sollten. Das Ministerium widersprach der Einschätzung, dass die SPD-Länderfinanzminister inzwischen ebenfalls eine Abgeltungsteuer befürworteten würden. Sie hätten lediglich darum gebeten, die für Veräußerungsgewinne geplante Pauschalsteuer von 15 Prozent durch einem Steuerabzug zu vereinfachen.

Die Finanzminister der 15 EU-Staaten hatten ihre Beratungen über die EU-Zinssteuerrichtlinie am späten Mittwochabend ergebnislos abgebrochen und wollen am 21. Januar in Brüssel erneut über das Thema beraten. „Die Zeit für eine Einigung ist noch nicht reif", sagte Österreichs Finanzminister Karlheinz Grasser. Neben Österreich hatte auch Luxemburg sein Ja zur geplanten EU-Zinssteuerrichtlinie verweigert. Der Entwurf der Richtlinie sieht vor, das Bankgeheimnis in der EU spätestens ab 2011 flächendeckend abzuschaffen. Zwölf EU-Staaten wollen das sogar schon im Jahr 2004 tun. Für Luxemburg, Belgien und Österreich sieht der Entwurf eine Ausnahmeregelung vor. Sie dürfen in einem Übergangszeitraum eine Quellensteuer von zunächst 15 Prozent und später 20 Prozent erheben. Ab 2011 sollen diese Länder ihr Bankgeheimnis ebenfalls abschaffen und Kontrollmitteilungen über die Bankkonten von EU-Ausländern liefern.

Österreich und Luxemburg sind dazu aber erst bereit, wenn sich als Steueroasen bekannte Drittstaaten an dem automatischen Informationsaustausch über Bankkonten voll beteiligen. Die Schweiz, die USA, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Andorra lehnen dies jedoch ab. Insbesondere die Schweiz müsse in dieser Sache mehr Zugeständnisse machen, fordern Österreich und Luxemburg. EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sieht dafür allerdings keine Chance.

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