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PARKETT Geflüster: Schweizer Urteil stärkt Bankgeheimnis

Herausgabe von Kontodaten war rechtswidrig

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Zürich - Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat es für rechtswidrig erklärt, dass die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA im Februar 2008 der Bank UBS angeordnet hatte, Kontodaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher an amerikanische Behörden herauszugeben. Die Behörde habe ohne gesetzliche Grundlage gehandelt und das Bankgeheimnis verletzt, hieß es in dem Gerichtsurteil, das am Freitag veröffentlicht wurde.

Das Urteil hat allerdings höchstens Bedeutung für die Zukunft. Denn die Namen der mutmaßlichen Steuerhinterzieher sind längst in den Händen der amerikanischen Behörden. Die Bank selbst hatte aber parallel zu der Lieferung der Daten eine Buße von 780 Millionen Dollar zahlen müssen.

Die Finanzaufsicht FINMA begründete die Datenherausgabe damals mit einer notstandsähnlichen Lage. Die Amerikaner hatten gedroht, die UBS wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung anzuklagen. Das hätte nach Ansicht der Bankenaufsicht einen massenhaften Geldabzug bei der UBS auslösen und die Bank in Existenznöte bringen können. Es habe Gefahr für die Stabilität des Schweizer wie auch des internationalen Finanzsystems bestanden.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Selbst wenn die Schieflage der UBS einen Notstand begründet hätte, hätten nur die Schweizer Regierung oder das Parlament entsprechende Schritte unternehmen dürfen. Die Regierung habe die FINMA zwar ersucht, alle notwendigen Maßnahmen zur Abwendung einer Strafklage gegen die UBS zu ergreifen. Zur Wahl der geeigneten Mittel habe sich der Bundesrat aber nicht geäußert. Eine Behörde wie die FINMA könne nicht auf Notrecht basierende Entscheidungen fällen. Die FINMA will das Urteil nun prüfen und möglicherweise beim Schweizer Bundesgericht Einspruch einlegen.

Das Urteil bezieht sich nur auf einen kleinen Teil der Namensliste, die die UBS den Amerikanern übergeben muss. Im August 2009 einigten sich die Schweiz und die USA in einem Staatsvertrag auf die Herausgabe weiterer rund 4500 Namen von amerikanischen UBS-Kunden, denen die Bank zwischen 2001 und 2008 bei der Hinterziehung von Steuern geholfen haben soll. Die Betroffenen können dagegen Einspruch einlegen. rtr

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