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Gestapelte Geldscheine liegen übereinander, die Werte sind 500, 200 und 50 Euro.

© dpa

Parteien-Pläne zu Steuern für die Wirtschaft: Unternehmen schützen und Vermögen abschöpfen

Bei den Steuerplänen für Unternehmen will die Union lieber alles lassen, wie es ist. Die Linke dagegen setzt auf eine Reichensteuer von 75 Prozent.

SPD: COMEBACK DER VERMÖGENSTEUER

Auf 49 Prozent soll die Einkommenssteuer nach den Vorstellungen der SPD steigen – ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro. Die Abgeltungsteuer wollen die Sozialdemokraten von derzeit 25 auf 32 Prozent anheben – zunächst zur Probe. Womöglich soll die Steuer auch ganz abgeschafft werden, so dass auf Kapitalerträge wieder der persönliche Steuersatz anfällt. Gemeinsam mit Änderungen beim Kinderfreibetrag und Ehegattensplitting nähme der Staat Schätzungen zufolge 9,4 Milliarden Euro mehr ein. Wieder einführen will die SPD die Vermögensteuer. Nach den Plänen im Wahlprogramm läge der jährliche Steuersatz bei einem Prozent des Vermögens. Hier soll es Freibeträge geben, so dass etwa Einfamilienhäuser nicht betroffen sind. Und Betriebsvermögen werde auch nicht angetastet, versichert der Kanzlerkandidat. So könnten 16,5 Milliarden Euro zusätzlich in die Staatskasse fließen, für Bildung, Infrastruktur und Schuldenabbau. Auch bei der Erbschaftsteuer soll es unter einem Bundeskanzler Steinbrück Änderungen geben: So würden die Privilegien für Betriebsvermögen eingeschränkt und Freibeträge stärker an den Erhalt von Arbeitsplätzen gebunden. Die Gewerbesteuer könnte auf Freiberufler ausgeweitet werden.

GRÜNE: VERMÖGEN FÜR INFRASTRUKTUR

Die Pläne der Grünen sind denen der SPD ähnlich, gehen aber teilweise darüber hinaus. Auch nach ihren Vorstellungen soll der Spitzensteuersatz auf 49 Prozent steigen, aber – anders als bei der SPD – schon für Einkommen ab 80 000 Euro. Bis zu 13,5 Milliarden Euro mehr könnten trotz eines höheren Grundfreibetrags im Staatshaushalt landen. Zusätzlich sehen sie eine einmalige Vermögensabgabe in Höhe von 15 Prozent vor: Sie beträfe Vermögen ab einer Million Euro und wäre über zehn Jahre, also jährlich mit 1,5 Prozent, zu entrichten. Kapitalgesellschaften sollen ausgenommen bleiben. 100 Milliarden Euro würde die Vermögensabgabe einbringen, die in Bildung, Infrastruktur und Schuldenabbau flösse. Nach der Abgabe sehen die Grünen eine dauerhafte Vermögensteuer vor, allerdings ohne die genau zu definieren. Das Aufkommen der Erbschaftssteuer will die Partei auf 8,6 Milliarden Euro verdoppeln, auch indem sie für Betriebsvermögen gelten soll. Für diese würde es aber Freibeträge geben. Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent soll wegfallen. Stattdessen würden Kapitalerträge wie die übrigen Einkommen auch progressiv besteuert.

CDU/CSU: ALLES BLEIBT, WIE ES IST

Die Unternehmen sollen nach den Vorstellungen der Union nicht zusätzlich belastet werden. Eine Vermögensteuer, wie sie im linken Spektrum Konsens ist, gäbe es mit einer Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht. Auch eine einmalige Vermögensabgabe, die große Privat- und Betriebsvermögen belastet und von Grünen und Linken vorgesehen ist, lehnen CDU und CSU ab. Änderungen bei der Erbschaftsteuer sind ebenfalls nicht vorgesehen. Der Spitzensteuersatz bliebe bei 45 Prozent. Privatpersonen und damit auch Personengesellschaften sollen durch die Abmilderung der kalten Progression entlastet werden; wobei sich das wohl vor allem bei mittleren Einkommen bemerkbar machen würde. Ökonomen schätzen die Höhe des Steuerausfalls, der dadurch und durch zusätzliche Ausgaben für Familien entstünde, auf knapp zehn Milliarden Euro. Die Abgeltungsteuer auf Kapitalbeträge soll mit einem Tarif von 25 Prozent unverändert bleiben. Die Einnahmenseite verbessern würde die Besteuerung internationaler Konzerne – hier wollen die Unionsparteien nachsteuern: Internationale Initiativen sollen verhindern, dass die Großunternehmen nur dort Steuern zahlen, wo die Sätze besonders niedrig sind.

FDP: UNTERNEHMEN SCHÜTZEN

Anders als noch vor der letzten Wahl tritt die FDP nicht mehr offensiv als Steuersenkungs-, sondern eher als Steuerbremspartei auf. Erhalten bleiben die bekannten Forderungen, Ausnahmeregelungen etwa bei der Einkommensteuer und Subventionen abzubauen. Eine Verschärfung bei der Erbschaftsteuer – etwa der Wegfall von Privilegien für Betriebsvermögen – lehnen die Liberalen ebenso ab wie die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Sie fürchten eine massive Kapitalflucht ins Ausland und weitreichende negative Folgen für kleine und mittelgroße Unternehmen. Stattdessen will die FDP die Unternehmensteuer reformieren. So könnten kleine und mittlere GmbHs künftig nach dem Vorbild von Personengesellschaften und damit transparenter besteuert werden. Konzerne würden entlastet, indem Umwandlungen weder Ertrag- noch Grundsteuer auslösen, weil die gesamte Unternehmensgruppe besteuert würde. Die Gewerbesteuer soll langfristig in einem kommunalen Einkommen- und Körperschaftsteuersystem aufgehen. Bei der Einkommensteuer planen die Liberalen, die kalte Progression abzubauen, die Abgeltungsteuer bliebe erhalten. Diese Entlastung könnte gut fünf Milliarden Euro kosten.

LINKE: 75 PROZENT REICHENSTEUER

Die Linke geht mit ihren Steuerplänen deutlich weiter als die übrigen Parteien. Sie sehen eine deutlich stärkere Belastung der höheren Einkommen und Vermögen vor. Der Spitzensteuersatz soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 65 000 Euro auf 53 Prozent steigen. Hinzu kommt ein Reichensteuersatz von 75 Prozent für Einkommen ab einer Million Euro. Die Vermögensteuer läge bei fünf Prozent, jenseits der ersten Million Euro bei Privatpersonen und der ersten fünf Millionen bei Unternehmen, die nach den Plänen der Linken steuerfrei blieben. Wie die Grünen sieht auch die Linke eine einmalige Vermögensabgabe vor, allerdings mit einem progressiven Tarif von zehn, 20 und 30 Prozent. Die Vermögensabgabe soll 300 Milliarden Euro, die Vermögensteuer jährlich noch einmal 80 Milliarden Euro bringen. Große Erbschaften will die Linke deutlich höher besteuern, selbstgenutztes Wohneigentum und kleinere Immobilien blieben verschont. In Europa will sich die Partei für eine einheitliche Steuerbelastung für Unternehmen zumindest in der EU einsetzen, um Ausweichbewegungen von Konzernen und Steuerdumping zwischen den Ländern zu stoppen.

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