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iPhone als Weihnachtsgeschenk: Bis das Verbot wirksam ist, dürfte das Weihnachtsgeschäft - im Bild ein iPhone 8 - gelaufen sein.

© imago/photothek

Update

Patentstreit um Modelle 7, 8 und X: Apple darf diese iPhones nicht mehr verkaufen

Qualcomm gewinnt im Patentstreit, Apple geht in Berufung. Mobilfunkhändler und Elektroketten bieten die Handys weiter an.

Das Weihnachtsgeschäft dürfte Apple wohl noch mitnehmen. Von einem drohenden Verkaufsstopp für die iPhone-Modelle 7, 8 und X war am Freitag auf der Online-Seite des US-Konzerns auf jeden Fall noch nichts zu spüren. Ab 649 Euro konnte man das iPhone 7, ab 679 Euro das iPhone 8 bestellen. Dabei hatte das Landgericht München Apple am Donnerstag auf Klage des Chipherstellers Qualcomm dazu verdonnert, das 7er-, 8er und Xer-Handy aus dem Verkauf zu nehmen.

Wirksam dürfte das aber wohl erst nach Heiligabend werden. Denn das Urteil wird erst dann vollzogen, wenn Qualcomm eine Sicherheitsleistung von 1,3 Milliarden Euro als Pfand für den Fall hinterlegt, dass Apple in der nächsten Instanz das Blatt wenden und dann seinerseits von Qualcomm Schadensersatz verlangen kann. Qualcomm hat zwar bereits angekündigt, das Geld in den nächsten Tagen einzuzahlen. Doch solange das noch nicht geschehen ist, kann Apple seine Modelle weiter online und in seinen 15 deutschen Apples-Stores, darunter auch in Berlin, verkaufen.

Aber auch danach dürften Verbraucher auf der Suche nach diesen drei Modellen nicht leer ausgehen. Bei Händlern und anderen Vertragspartnern seien die Handys in Deutschland an 4300 Standorten weiter erhältlich, teilte Apple mit. Und: Ältere Modelle wie das iPhone 5 oder 6, aber auch die neuen XS, XsMax und XR sind von dem Streit mit Qualcomm überhaupt nicht betroffen. Diese Smartphones wird es weiterhin unbegrenzt auch bei Apple geben.

Streit um Patente

Apple und Qualcomm überziehen sich weltweit seit Jahren mit Klagen. Qualcomm wirft Apple Patentverletzungen vor, Apple beschuldigt Qualcomm, seine Marktmacht auszunutzen und zu hohe Preise zu verlangen. Apple argumentiert, Qualcomm wolle an den Innovationen von Apple teilhaben, indem der Chiphersteller keinen Festpreis, sondern einen Anteil am Verkaufspreis von Apple-Geräten haben wolle. "Qualcomm besteht darauf exorbitante Gebühren zu erheben, basierend auf Leistungen, die man selbst nicht erbracht hat und wird aufgrund seines Verhaltens von Behörden auf der ganzen Welt untersucht", heißt es in einer Mitteilung des Techriesen.

Apple-Zulieferer werfen Qualcomm zwielichtige Wettbewerbspraktiken vor und wollen keine Lizenzgebühren mehr zahlen. Apple-Zulieferer Foxconn will in den USA neun Milliarden US-Dollar einklagen, in den USA beginnt im Januar ein Prozess der US-Handelsbehörde FTC gegen die Qualcomm-Praktiken. Andererseits verklagt Qualcomm Apple in mehr als einem Dutzend Verfahren allein in Deutschland wegen Patentverletzungen.

Das gilt auch für den Fall, über den das Landgericht München jetzt entschieden hat. Bei dem Patent geht es um eine Technologie, die den Stromverbrauch von Telekommunikations-Chips anpasst, damit der Akku länger hält. Aus Sicht von Qualcomm ist es nicht möglich, dieses Patent durch Software-Änderungen zu umgehen. Der Apple-Zulieferer, die US-Firma Qorvo, die für dieses Bauteil zuständig ist, weist diese Behauptung jedoch zurück. Man habe eine eigene Lösung entwickelt, die Qualcomms Patent nicht verletze.

Verfahren geht in die Berufung

Patentexperte Florian Müller hält das Urteil des Landgerichts für angreifbar. Der Vorsitzende Richter Matthias Zigann hatte am Donnerstag selbst eingeräumt, dass die Kammer nicht aufgeklärt habe, "wie genau die technische Ausgestaltung dieses Chips ist". Apple hat bereits angekündigt, in die Berufung zu gehen und dürfte dann auch die Vollstreckbarkeit des Urteils anfechten. Während des Berufungsverfahrens werden das iPhone 7 und 8 nicht in Apple-Stores verkauft. Eigentlich müsste Apple auch eine groß angelegte Rückrufaktion bei Telekom, Vodafone oder 02 durchführen, die die Geräte in Kombination mit ihren Verträgen anbieten.

Gleiches gilt auch für Handelsketten wie Saturn, MediaMarkt oder Conrad. "Die Begeisterung der Wiederverkäufer für eine Rückrufaktion ist nicht unermesslich", gibt Müller, der den Patentblog FOSS Patents betreibt, jedoch zu bedenken. Um sicherzustellen, dass auch diese Vertriebskette unterbrochen wird, müsste Qualcomm die Händler direkt verklagen. "Wir verkaufen weiterhin die iPhones in unseren Saturn- und MediaMärkten", sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Für Händler und Mobilfunkanbieter ist die Entwicklung günstig: Sie profitieren davon, wenn die Apple-Läden vorübergehend als Konkurrenten ausfallen. (mit dpa, Reuters)

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