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Wirtschaft: Pendler müssen rechnen

Die Pauschale ist auf 30 Cent pro Kilometer gesunken

Wer einen weiten Weg zur Arbeit hat, für den wird die Anfahrt in diesem Jahr voraussichtlich teurer. Die Pendlerpauschale ist ab dem 1. Januar 2004 auf 30 Cent je Kilometer gekürzt worden. Darauf haben sich Regierung und Opposition kurz vor Weihnachten im Vermittlungsausschuss verständigt, um die Senkung der Steuertarife durch das anteilige Vorziehen der letzten Steuerreformstufe gegenfinanzieren zu können. Bisher konnten für die ersten zehn Kilometer 36 Cent und für jeden weiteren Kilometer 40 Cent steuerlich geltend gemacht werden, unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels.

Wer sich die Pendlerpauschale für dieses Jahr bereits auf der Lohnsteuerkarte hat eintragen lassen, muss dieses allerdings nicht beim Finanzamt rückgängig machen. Um die höheren Steuerbelastungen, die sich aus den Kürzungen ergeben, kommt man zwar trotzdem nicht herum. Es reicht aber, wenn am Jahresende abgerechnet wird. Wichtig: Die möglicherweise drohenden Steuernachzahlungen sollten natürlich von vornherein einkalkuliert und dafür eventuell im Laufe des Jahres etwas Geld zur Seite gelegt werden.

Ein Pendler, der bisher die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz als Werbungskosten abgesetzt hat, sollte im Zweifelsfall einmal nachrechnen, ob sich das mit der gekürzten Pendlerpauschale auch weiter lohnt. Wer im vergangenen Jahr etwa zwischen 900 und 1000 Euro geltend gemacht hat, für den könnte es von Vorteil sein, statt der Einzelabrechnung seiner Fahrten die Werbungskostenpauschale von 920 Euro anzusetzen.

Was vorteilhafter ist – Einzelabrechnung als Werbungskosten oder Pauschale – hängt natürlich stark vom konkreten Einzelfall ab. Eine Rolle spielt dabei, was der Steuerpflichtige an sonstigen Werbungskosten berücksichtigen kann. Je mehr hier an Belegen zusammenkommt, desto eher lohnt sich natürlich die detaillierte Abrechnung mit dem Finanzamt.

Autofahrer müssen darüber hinaus unter Umständen mehr Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Für die Fahrer von abgasarmen Autos mit den Abgasnormen Euro 4, D4, Euro 3, D3 und Euro 2 steigt die Kraftfahrzeugsteuer. Bei durchschnittlichem Hubraum erhöht sich die Steuer dabei nach Berechnungen des Auto Club Europa um rund 30 Euro pro Jahr. Diese Änderungen haben allerdings nichts mit dem aktuellen Vermittlungsverfahren zu tun, sondern gehen auf ein Gesetz zurück, das bereits 1997 beschlossen wurde.

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