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Pfändungsschutzkonto: Auf was man achten sollte

Wer Schulden hat, muss aufpassen, dass das Konto beziehungsweise der Lohn nicht gepfändet werden. Bisher geht das für Bezieher von Sozialleistungen relativ leicht, indem diese die monatlichen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen vom Konto abheben.

Wer Schulden hat, muss aufpassen, dass das Konto beziehungsweise der Lohn nicht gepfändet werden. Bisher geht das für Bezieher von Sozialleistungen relativ leicht, indem diese die monatlichen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen vom Konto abheben. Erwerbstätige können sich vom Vollstreckungsgericht eine Freistellung holen. Ab dem 1. Januar 2012 klappt das nicht mehr, denn dann endet die Übergangsfrist des bereits zum 1. Juli 2010 eingeführten Pfändungsschutzkontos, kurz P-Konto. Für einen sicheren Schutz vor Pfändungen reicht ein einfaches Girokonto dann nicht mehr aus. Ob bereits ausgestellte Freistellungen noch anerkannt werden, ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Sicher abgeschafft wird aber die 14-Tage-Frist für Empfänger von Sozialleistungen auf dem normalen Girokonto. Vor allem die Banken hatten eine einheitliche Regelung für den Pfändungsschutz gefordert. Geschützt ist ein Sockelbetrag von 985,15 Euro, der sich noch um Unterhaltspflichten, Kindergeld oder besondere Sozialleistungen erhöht. Dafür braucht man jedoch die Bescheinigung einer Beratungsstelle. Deswegen befürchten diese einen kaum zu bewältigenden Ansturm zu Beginn des nächsten Jahres. In den ersten sechs

Monaten haben die Berliner Beratungsstellen bereits etwa 3400 Beratungen zum Thema P-Konto durchgeführt und knapp 1000 Bescheinigungen ausgestellt. „Wir sind schon jetzt am Rande des Möglichen“, sagt Claus Richter von der LAG Schuldner- und Insolvenzberatung. „Die Zahl der Ratsuchenden wird deutlich zunehmen.“ Das P-Konto an sich sei jedoch eine positive Entwicklung. Zum Beispiel seien dadurch auch Einkünfte aus Selbstständigkeit gesichert, was bisher kaum der Fall war. „Wir hoffen, dass die Zahl der Kontokündigungen durch das P-Konto sinkt.“ Einen Rechtsanspruch auf ein Konto gibt es jedoch weiterhin nicht. Wer aber ein Girokonto besitzt, hat nun ein Anrecht darauf, dieses in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Die Bank ist verpflichtet, die Änderung innerhalb von vier Tagen durchzuführen. amy

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