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Bislang landen viele Elektrogeräte illegal im Hausmüll. Das kann über 100 Euro Bußgeld kosten.

©  Bernd Thissen/dpa

Pflicht ab 24. Juli: Handel muss Elektroschrott zurücknehmen

Die Übergangsfrist läuft aus. Ab Ende Juli ist der Einzelhandel und auch der Online-Handel verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen.

Alte Fernseher, überholte Handys, übriggebliebene Ladekabel: 21,6 Kilogramm Elektroschrott produziert jeder Deutsche im Jahr, zeigt eine Studie der United Nations University. Erfasst und ordnungsgemäß recycelt werden davon aber nach Angaben des Deutschen Umweltbundesamtes allerdings nur 8,8 Kilogramm Elektroaltgeräte pro Kopf und Jahr. Aber was machen die Deutschen mit ihren alten Röhrenfernsehern, ihren riesigen Handys aus früheren Zeiten?

Schon bald sollen Verbraucher ihre alten Elektro- und Elektronikgeräten einfach beim Händler abgeben können. Spätestens ab dem 24. Juli müssen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmeter beim Neukauf von Elektrogeräten Altgeräte mit ähnlichen Funktionen zurückzunehmen – und zwar ohne dafür Geld zu verlangen.

So sieht es das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor. Auch müssen die Händler den Elektroschrott fachgerecht entsorgen. Kleine Geräte, die nicht mehr als 25 Zentimeter messen, müssen die Händler sogar unabhängig vom Neukauf kostenlos zurücknehmen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Verbraucher sie nur in haushaltsüblichen Mengen abgibt.

Es war ein langer Weg bis zu dieser Regelung. Bereits 2003 hatten sich die EU-Staaten im Zuge der sogenannten WEEE-Richtlinie darauf verständigt, die Verwertung europaweit zu vereinheitlichen. Doch erst seit Oktober 2015 läuft die Frist für die Händler. Sie hatten neun Monate Zeit die Rücknahmepflicht umzusetzen. Die sind nun bald rum.

Viele sind auf das Gesetz nicht vorbereitet

Neben stationären Händlern wie Saturn oder Mediamarkt müssen auch die Onlineshops dieser Verpflichtung nachkommen. Da sie ihren Kunden nicht anbieten können, die Altgeräte in den Filialen abzugeben, ist die Umsetzung für sie aber etwas schwieriger. Laut Markus Höfels, Geschäftsführer der Kölner Noventiz GmbH, haben noch viele Shop-Betreiber Nachholbedarf bei der Umsetzung. Gleichwohl wachse das Bewusstsein der Händler, dass sie eine Lösung brauchen. Doch welche Lösungen kommen da in Frage?

Apple bietet seinen Kunden zum Beispiel nicht nur an, alte Geräte in die Stores zu bringen. Apple-Kunden können auch ein vorfrankiertes Versandetikett anfordern und mit diesem ihr Altgerät direkt an Apple schicken. Auch Markus Höfels Unternehmen Noventiz bietet Händlern ähnliche Lösungen an.

Seine Vision ist es, dass Verbraucher ihre alten Geräte in DHL-Pakete packen und an den Online-Händler ihres Vertrauens schicken. Dabei können die Händler mittels Gutscheinen auch Anreize für Verbraucher schaffen. Vielleicht würde der ein oder andere dann mal den Keller ausmisten und den alten Videorekorder endlich entsorgen – und einen DVD-Player kaufen.

Jeder Produzent von Geräten, Elektronik, Kraftwerken, Fahrrädern, Autos etc. sollte bei seiner Preisgestaltung auch das Recycling mit einberechnen. Denn hier entstehen Kosten, die sonst unterschätzt werden und die man nicht zukünftigen Generationen aufhalsen sollte.

schreibt NutzerIn rotfahrer

Nationale Unterschiede erschweren Umsetzung

Ein großes Problem bei der Umsetzung der Richtlinien sind die nationalen Unterschiede, sagt Daniela Dittberner von der Bitkom Service Gesellschaft GmbH. Denn jeder EU-Mitgliedsstaat musste die WEEE-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Dies führte zu unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten. So gilt in Deutschland, dass sich Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten bei der Stiftung EAR registrieren lassen müssen.

Wer sich nicht registriert, darf keine Neugeräte in Deutschland verkaufen. Gleichzeitig ist diese Registrierung erstmal nur in Deutschland gültig. Möchte ein Hersteller seine Waren aber auch in andere EU-Mitgliedstaaten exportieren, muss er sich dort separat registrieren und die dort geltenden Vorschriften erfüllen.

Ein weiteres Problem für Online-Händler ist laut Höfels, die Stoffströme zu trennen. So müssten Händler Retoursendungen und die Sendung der Altgeräte auseinanderhalten. Hinzu kommt laut Dittberner, dass die Händler in der Regel bislang noch nicht geschult sind, mit dem Elektroschrott umzugehen.

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