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Wirtschaft: Pflichtangebot

Aktionäre sollen bei einer Übernahme ihres Unternehmens die Möglichkeit haben, ihre Beteiligung zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Das Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) regelt in Deutschland die Übernahme von Firmenanteilen.

Aktionäre sollen bei einer Übernahme ihres Unternehmens die Möglichkeit haben, ihre Beteiligung zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Das Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) regelt in Deutschland die Übernahme von Firmenanteilen. Erwirbt jemand mit seinen Anteilen mindestens 30 Prozent der Stimmrechte einer Firma, hat er die Kontrolle über das Unternehmen erlangt. Dann muss er allen Aktionären ein Pflichtangebot (siehe Bericht auf Seite 19) für ihre Aktien unterbreiten. Die Offerte muss dem Durchschnittspreis dieser Aktien während der letzten sechs Monate entsprechen. Erhöht ein Anteilseigner sein Aktienpaket, hält aber immer noch weniger als 30 Prozent am Unternehmen, kann er selbst entscheiden, ob er anderen Aktionären ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien macht.nh

LEXIKON

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