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Wirtschaft: Phoenix schockt Anleger

Berlin Im Skandal um die Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix droht Anlegern der Verlust von mehr als 600 Millionen Euro. Wegen Unregelmäßigkeiten bei Finanzgeschäften eröffnete das Amtsgericht Frankfurt auf Antrag der Finanzaufsicht am Montagabend das vorläufige Insolvenzverfahren über das Phoenix-Vermögen.

Berlin Im Skandal um die Frankfurter Wertpapierhandelsbank Phoenix droht Anlegern der Verlust von mehr als 600 Millionen Euro. Wegen Unregelmäßigkeiten bei Finanzgeschäften eröffnete das Amtsgericht Frankfurt auf Antrag der Finanzaufsicht am Montagabend das vorläufige Insolvenzverfahren über das Phoenix-Vermögen. Betroffen sein sollen bis zu 30000 Anleger. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt zudem gegen einen Angestellten des Unternehmens wegen Betrugsverdachts. Phoenix weitet sich damit zu einem der größten Finanzbetrugsskandale in Deutschland aus.

Der Anbieter gilt bei Anlegerschützern schon lange als dubios. Phoenix verkaufte, häufig per Telefon, riskante und mit hohen Renditeversprechen versehene Anlageprodukte. Dabei fielen „absurd hohe Gebühren an“, wie Ariane Lauenburg von der Stiftung Warentest sagte. Da diese im Verkaufsprospekt ausgewiesen waren, sei das Angebot „formal in Ordnung gewesen“. Wenige Anleger hätten aber das Kleingedruckte gelesen.

Die BaFin wurde nun aktiv, weil es beim Hauptprodukt von Phoenix zu Unregelmäßigkeiten kam. Ein Treuhandsondervermögen mit Fondscharakter („Managed Account“) soll zuletzt Anlegergeld in Höhe von 800 Millionen Euro eingesammelt haben. Mit den Einlagen wurde hoch spekulativ auf Preisschwankungen von Rohstoffen, Devisen oder Aktien gesetzt. Bei Transaktionen über einen Londoner Broker wurden dabei offenbar Unterlagen gefälscht, um Verluste zu vertuschen.

„Es ist davon auszugehen, dass mit großer krimineller Energie vorgegangen wurde“, sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am Dienstag dem Tagesspiegel. Die BaFin hatte das Unternehmen angewiesen, die Geschäfte ruhen zu lassen. „Wir werden kurzfristig den Entschädigungsfall feststellen“, kündigte die Sprecherin an. Dies ist Voraussetzung dafür, dass mögliche Ansprüche (bis maximal jeweils 20000 Euro) bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen geltend gemacht werden können. mot

Die BaFin hat eine Informations-Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0228/41081010 zu erreichen ist.

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