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Pin-Zahlungen: Sommer: Unverzeihlicher Angriff auf Tarifautonomie

Hat die Post-Gewerkschaft GNBZ Gelder von der Pin-Holding erhalten? Dieser Vorwurf steht zumindest im Raum. Über 130.000 Euro sollen geflossen sein. Harsche Kritik kommt von DGB-Chef Sommer: Das Ganze sei ein skandalöser und unverzeihlicher Angriff auf die Tarifautonomie.

Die neue Post-Gewerkschaft GNBZ hat vehement den Verdacht zurückgewiesen, durch Finanzspritzen des Post-Dienstleisters PIN beeinflusst oder bestochen worden zu sein. "Der Vorwurf der Bestechlichkeit wird sich als haltlos und unbegründet erweisen", teilte die GNBZ (Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste) am Samstag mit. Es habe zu keinem Zeitpunkt Einflussnahmen oder Kontakte mit der Pin-Holding oder mit deren Ex-Vorstandsvorsitzenden Günter Thiel gegeben, hieß es in der Erklärung weiter.

Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen die GNBZ Strafanzeige wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr gestellt. Grund sind Angaben des Pin-Insolvenzverwalters Bruno Kübler, dass ihm Unterlagen vorliegen, nach denen bis zum 10. Dezember 2007 Zahlungen von der PIN-Holding in Höhe von gut 133.000 Euro über einen Umweg an die GNBZ geflossen seien.

Die Gegnerfreiheit wurde untergraben

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer griff die Pin-Gruppe deswegen scharf an. "Die Finanzierung der angeblichen Gewerkschaft GNBZ durch einen Arbeitgeber derselben Branche ist ein ebenso skandalöser wie unverzeihlicher Angriff auf die Tarifautonomie. Die kann alleine durch sogenannte Gegnerfreiheit funktionieren und geschützt werden", erklärte Sommer in einer Mitteilung.

Völlig unabhängig davon, ob die finanzielle Unterstützung der Pseudo-Gewerkschaft Neue Post- und Zustelldienste (GNBZ) durch die Pin AG strafrechtlich relevant sei, verletze sie entscheidende Prinzipien einer funktionierenden und verfassungsrechtlich legitimierten Tarifautonomie. "Damit ist auch der Mindestlohn-Tarifvertrag mit seinen Dumpinglöhnen, den die GNPZ mit dem Arbeitgeberverband Neue Post- und Zustelldienste geschlossen hat, eine reine Farce und sollte freiwillig annulliert werden."

Die GNBZ weist jegliche Vorwürfe zurück

Wie die GNBZ weiter mitteilte, war sie in ihrer Gründungsphase auf Spenden und Zuschüsse angewiesen. Diese Mittel seien ausschließlich zum Nutzen der Mitglieder verwendet worden. Berichte über die Finanzierung durch die Pin-Holding seien nicht nachvollziehbar. "Die Zahlen stimmen ebenso wenig wie sonstige mitgeteilte Einzelheiten." Die GNBZ kündigte an, ihre Finanzierung und finanzielle Ausstattung der Staatsanwaltschaft offenlegen zu wollen. Zuvor hatte bereits der frühere Pin-AG-Chef Günter Thiel dem Vorwurf der heimlichen Finanzierung und der versuchten Einflussnahme widersprochen.

Seit Anfang des Jahres gilt bundesweit ein Mindestlohn für Briefzusteller von acht bis 9,80 Euro die Stunde. Diesen Tarif vereinbarten die Deutsche Post AG und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die Bundesregierung erklärte ihn für die ganze Branche für allgemeingültig. Die Post-AG-Konkurrenten vereinbarten mit der GNBZ dagegen einen niedrigeren Mindestlohn von 6,50 bis 7,50 Euro. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied Anfang März, die Ausweitung des Mindestlohns für Briefzusteller auf die Post-Konkurrenten sei unzulässig. Das Bundesarbeitsministerium legte dagegen Berufung ein, die Mindestlohn-Verordnung blieb in Kraft. (sba/dpa)

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