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Wirtschaft: Pleiten gefährden Altersteilzeit-Modelle

Arbeitnehmer ohne Absicherung verlieren ihre Ansprüche – Musterprozesse bei Babcock-Borsig

Berlin (fo). Vereinbarungen über Altersteilzeit sind für Arbeitnehmer ein riskantes Geschäft. Das zeigt die Pleitewelle in Deutschland. Denn geht das Unternehmen in die Insolvenz, sind auch die angesparten Ansprüche auf Lohnzahlung verloren, falls sie zuvor nicht ausreichend abgesichert wurden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes 1996 wurden mehr als 145 000 Altersteilzeitverträge abgeschlossen. Zurzeit gibt es nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums rund 61 000 Verträge.

Neu entbrannt ist der Streit um eine gesetzliche Absicherung durch die Pleite des Anlagenbaukonzerns BabcockBorsig: Gewerkschaften drängen die Bundesregierung, die Unternehmen per Gesetz zur Absicherung zu zwingen. Arbeitgeber wie auch das Bundesarbeitsministerium sehen keine Notwendigkeit, neue Vorschriften zu erlassen.

Bei Babcock-Borsig haben etwa 160 Arbeitnehmer durch die Insolvenz ihre Ansprüche verloren. Die Mitarbeiter sind bei Konzerntöchtern beschäftigt und hatten vorgearbeitet, um nun – in der so genannten Ruhephase – ohne gravierende Einkommenseinbußen weniger oder gar nicht mehr arbeiten zu müssen. Abgesichert waren ihre Ansprüche durch eine Bürgschaft der Babcock Borsig AG – doch die ist nun pleite. Bestrebungen, die Ansprüche über die Babcock-Pensionskasse abzusichern, sind nach Angaben des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Heinz Georg Westfeld am Widerstand des damaligen Managements gescheitert.

Betriebsrat und Management wollen jetzt durch Musterprozesse die Frage klären, die vermutlich tausende Arbeitnehmer in ganz Deutschland interessiert. Wer steht für die von Arbeitnehmern erworbenen Ansprüche bei Altersteilzeitverträgen im Insolvenzfall ein? Babcock-Vorstandschef Horst Piepenburg sagte im Gespräch mit dem Tagesspiegel, dass vier typische Fälle ausgesucht und vor Gericht geklärt werden sollen. Nach Ansicht des Insolvenzexperten Piepenburg, der für ein Jahr den Oberhausener Konzern leitet, gibt es eine Rechtslücke. Die Arbeitnehmervertreter sollen nun in Absprache mit dem Management vier Fälle auswählen und das insolvente Unternehmen verklagen. Babcock warte auf die Gerichtsurteile. Nach Angaben Westfelds beläuft sich das Volumen der Arbeitnehmer-Forderungen auf sechs bis acht Millionen Euro.

Die IG Metall in Frankfurt unterstützt das Ziel, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Zudem wird darauf verwiesen, dass es durchaus Möglichkeiten gebe, die Ansprüche der Arbeitnehmer gegen eine Insolvenz abzusichern. So könnten beispielsweise Wertpapiere im Gegenwert der erworbenen Lohnansprüche bei Banken oder Versicherungen verpfändet oder den Instituten treuhänderisch übergeben werden. Dann gingen die Ansprüche im Fall einer Insolvenz nicht verloren. Trotzdem drängt die IG Metall auf eine klare gesetzliche Regelung, zumal das Problem nicht nur bei der Altersteilzeit, sondern auch bei Arbeitszeitkonten auftauche. Wieder das Beispiel Babcock: Laut Betriebsratschef Westfeld haben viele Beschäftigte zwischen 80 und 100 Stunden Guthaben auf ihren Konten. Die müssten sie mit der Insolvenz „in den Wind schreiben“.

Der Gesetzgeber hat nach Aussagen einer Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums ganz bewusst darauf verzichtet, Wege und Sanktionen festzulegen, um Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Im übrigen sei die Absicherung solcher Ansprüche eine Sache der Tarifvertragsparteien. Das sehen auch die Arbeitgeber so. Nach Ansicht von Hans Werner Busch, Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall, zeigt der Fall Babcock-Borsig zwar, „dass wir handeln müssen“. Eine Notwendigkeit für gesetzliche Regelungen sieht er allerdings nicht. Gesamtmetall erarbeite gerade mit den Verbänden Vorschläge für die Mitgliedsunternehmen, wie die Ansprüche aus Altersteilzeit oder Arbeitszeitkonten abgesichert werden könnten.

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