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Wirtschaft: Politik soll Beteiligungen fördern

Experten fordern bessere Rahmenbedingungen

Berlin - In der Debatte um eine stärkere Beteiligung der Beschäftigten an Unternehmensgewinnen und am Produktivkapital haben Experten eine Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen gefordert. „Die neue Bundesregierung sollte die Mitarbeiterbeteiligung in das Altersvermögensgesetz aufnehmen und bei der Riester- oder Rürup-Förderung berücksichtigen“, sagte Michael Lezius, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft, dem Tagesspiegel. Bestimmte Beteiligungsmodelle sollten ähnlich wie Lebensversicherungen, Banksparpläne, Investmentfonds oder Immobilien in der Altersvorsorge berücksichtigt werden. „Das Vermögensbildungsgesetz muss nachhaltig modernisiert werden“, sagte Lezius.

Um das Risiko zu minimieren, dass Arbeitnehmer ihr eingebrachtes Vermögen – zum Beispiel auch Arbeitszeitguthaben auf Langfristkonten – im Falle einer Insolvenz des Unternehmens verlieren, wird eine Risikoabsicherung gefordert. Länder wie Thüringen oder Berlin bieten eine 80-prozentige Absicherung für Mitarbeiterbeteiligungen an. Lezius plädiert für bundesweite Lösungen – etwa von der KfW oder den Bürgschaftsbanken.

Hans Schneider, Geschäftsführer der Gesellschaft für innerbetriebliche Zusammenarbeit (GIZ), plädiert zudem für die Beibehaltung der Steuerbegünstigung von Firmenzuschüssen für Mitarbeiteranlagen. So kann der Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen als Beteiligung einbringen und für sechs Jahre mit einer Sparzulage von 18 Prozent fördern lassen. Außerdem kann der Arbeitgeber einen steuerfreien Nachlass auf die Beteiligung von jährlich bis zu 135 Euro gewähren. Diese Regelung (Paragraf 15a Einkommensteuergesetz) steht im Zuge der Steuerreform offenbar zur Disposition, wie ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums bestätigte. „Eine Streichung wäre das falsche Signal“, sagte GIZ-Geschäftsführer Schneider. mot

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