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Wirtschaft: Politiker und Wirtschaft: "Parlamentarier gehören nicht in die Wirtschaft"

Weil die Bankgesellschaft Berlin mehrheitlich dem Land gehört, befinden sich Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat der Bank. Nach dem Senatorengesetz dürfen die Senatoren eigentlich keiner anderen Beschäftigung nachgehen.

Weil die Bankgesellschaft Berlin mehrheitlich dem Land gehört, befinden sich Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat der Bank. Nach dem Senatorengesetz dürfen die Senatoren eigentlich keiner anderen Beschäftigung nachgehen. Im Falle eines dringenden öffentlichen Interesse aber kann der Senat von diesem Verbot Ausnahmen machen. Dabei lässt das Aktiengesetz Spielraum: Präzise Qualifikationsanforderungen werden nicht gesetzlich gefordert. Und: Die jährlichen Vergütungen müssen, sofern sie einen Bruttobetrag von 12 000 Mark übersteigen, unmittelbar an den Landeshaushalt abgeführt werden.

Grundsätzlich steht es dem Senat laut Landeshaushaltsordnung auch frei, Mitglieder der Regierung oder Fachleute aus der freien Wirtschaft in die Kontrollorgane zu entsenden. Der noch amtierende Senat hat von diesem Wahlrecht durchaus Gebrauch gemacht. Doch überall, wo das Land etwas bewegen will, ist es lieber selber direkt mit von der Partie. So kontrolliert der Regierende Bürgermeister unter anderem die Flughafen Gesellschaft, Sportsenator Klaus Böger die Berliner Bäder-Betriebe. Und im Konzern Bankgesellschaft - die wichtigste Beteiligung des Landes - sind bezeichnenderweise die Verwaltungsstellen vertreten, die auch die Kontrollarbeit bei den meisten übrigen landeseigenen Beteiligungen erledigen: der Finanz-, der Wirtschaftssenat und der Senat für Stadtentwicklung.

Bei der Bankgesellschaft arbeiten zurzeit Wirtschaftssenator Wolfgang Branoner und Finanzsenator Peter Kurth (beide CUD) als Chef-Kontrolleure; bei der Tochtergesellschaft, der Landesbank Berlin Girozentrale, außerdem Peter Strieder, Senator für Stadtentwicklung, und Annette Fugmann-Heesing als Mitglied des Abgeordnetenhauses (beide SPD).

Weniger Prominenz aus der ersten Reihe findet sich in den Aufsichtsräten der übrigen Landesbeteiligungen. Hier sind für das Land in der Regel Staatssekretäre, Bezirksbürgermeister oder Bezirksstadträte am Werke. Die Aufsichtsratsmandate sind zwar an die Person gebunden. Doch wird der Senat ausgewechselt, wechseln in der Regel auch die politischen Aufsichtsräte - freiwillig. Eine gesetzlich Notwendigkeit gibt es nicht.

"Bezeichnenderweise", sagt Peter Lösche. Der Politikwissenschaftler aus Göttingen kritisiert die rechtliche Grauzone der Gemeinwirtschaft. Und er geht noch weiter: Gemeinwirtschaftliche Unternehmen wie die Berliner Stadt-Reinigung oder ehemals die Bewag haben sich seiner Meinung nach seit den 50er Jahren überlebt. Lösche gilt als radikaler Privatisierungsbefürworter.

Wie jedes andere Bundesland weist auch Berlin eine beträchtliche Anzahl unternehmerischer Beteiligungen auf. Im letzten Beteiligungsbericht (per Ende Juli 2000) sind 78 unmittelbare Unternehmensbeteiligungen, 257 mittelbare Beteiligungen sowie acht Anstalten des öffentlichen Rechts aufgelistet (Vgl. Tabelle). Eindeutig zu viel, findet Lösche. Politik und Wirtschaft müssten strikt voneinander getrennt werden, und: "Parlamentarier haben weder in der Old Economy noch in der New Economy etwas verloren".

Doch so weit wie er lehnen sich nur wenige aus dem Fenster. Die Entsendung von Berufspolitikern in Aufsichtsräte bezeichnet Hans-Detlef Pries von der Personalberatung Heidrick & Struggles, die bundesweit Aufsichtsrats-Kandidaten akquiriert, als "legitime Wahrung des Gesellschafterinteresses". Auch Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) findet, dass zunächst nicht das Parteibuch, sondern die Qualität zählt. Ein Graf Otto Lambsdorff wäre für viele Unternehmen doch ein echter Gewinn, findet Hocker.

mo

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