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Wirtschaft: Portugal droht Sanktionsverfahren

Berlin (mo). Den Portugiesen droht als erstem Land in der europäischen Währungsunion ein Sanktionsverfahren – und gegebenenfalls die Zahlung einer Millionen-Buße.

Berlin (mo). Den Portugiesen droht als erstem Land in der europäischen Währungsunion ein Sanktionsverfahren – und gegebenenfalls die Zahlung einer Millionen-Buße. Vorausgesetzt, dass sich die Berichte vom Dienstag offiziell bestätigten, wonach es die Südeuropäer im vergangenen Jahr nicht geschafft haben, ihren Fehlbetrag im Haushalt unter der im Maastricht-Vertrag vorgeschriebenen Marke von drei Prozent zu halten, werde sich die EU-Kommission auftragsgemäß einschalten, versicherte Kommissionssprecher Gerassimos Thomas am Mittwoch dem Tagesspiegel. Damit wies er anderslautende Rechtsauffassungen zurück.

Das Bundesfinanzministerium hatte bestritten, dass der zugrunde liegende Artikel 104 des Maastrichter Vertrages und die entsprechende EU-Richtlinie für Sanktionsverfahren bei übermäßigem Haushaltsdefizit nachträglich zur Anwendung gelangen kann. Das heißt, die Deutschen sind der Auffassung, dass für entstandene überplanmäßige Defizite rückwirkend keine Sanktionen erhoben werden können.

Der Präsident der portugiesischen Zentralbank hatte am Dienstag bekannt gegeben, dass Portugal im vergangenen Jahr ein Etatdefizit von über vier Prozent des Bruttoinlandsproduktes verzeichnen musste. Ursprünglich hatte die Regierung ein Defizit von 2,2 Prozent in Aussicht gestellt. Bis Ende dieses Monats sollen die verbindlichen Zahlen in Brüssel vorliegen. Die portugiesische Finanzministerin Manuela Ferreira Leite räumte bereits ein, dass das Defizit 2001 die Drei-Prozent-Schwelle übersteigen werde. Für 2002 hofft die Politikerin der liberal-konservativen Regierungspartei unter drei Prozent bleiben zu können. Belastet wurde die Haushaltspolitik durch die ineffiziente Verwaltung unter der sozialistischen Vorgängerregierung von Antonio Guterres. Zum anderen hat auch Portugal unter einem schwachen Wachstum gelitten. Nach Zuwachsraten von drei Prozent sank das Wirtschaftswachstum zuletzt auf nur noch 1,9 Prozent.

Spielraum für die Politik

Sobald Portugal der EU-Kommission einen offiziellen Bericht vorgelegt hat, muss die Kommission feststellen, ob das öffentliche Defizit tatsächlich als übermäßig zu betrachten ist. Dabei besteht Spielraum. So hat die EU-Kommission nicht nur die mittelfristige Wirtschafts- und Haushaltslage zu berücksichtigen. Sie muss im Einzelfall auch prüfen, ob das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen übersteigt.

In Ausnahmefällen kann sie ein übermäßiges Defizit tolerieren. Das ist dann möglich, wenn „unbeeinflussbare Ereignisse“ wie Naturkatastrophen ein Land belasten oder auch eine „schwere Rezession“. Eine schwere Rezession liegt dann vor, wenn das Bruttoinlandsprodukt im Jahresvergleich um mindestens zwei Prozentpunkte gesunken ist. Außerdem sind „bei besonderer Begründung“ Ausnahmen möglich, wenn das BIP um 0,75 Prozent bis zwei Prozent schrumpft. Erst wenn die Kommission zu der Auffassung gelangt ist, dass tatsächlich ein übermäßiges Defizit besteht, gibt sie den Stab an den Rat weiter, der dies mit qualifizierter Mehrheit erneut bestätigen muss. Der Rat beschließt dann gegebenenfalls Sanktionen. Kann ein Land keine Ausnahmesituation für sich in Anspruch nehmen, muss eine Stabilitätseinlage bei der EZB hinterlegt werden. Die Einlage, die nicht verzinst wird, beträgt mindestens 0,2 Prozent des BIP und je nach Höhe der Defizitüberschreitung mehr. Sobald die Drei-Prozent-Quote wieder eingehalten werden kann, wird die Stabilitätseinlage zurückgezahlt. Gelingt es aber nicht, innerhalb von zwei Jahren Haushaltsdisziplin zu üben, wird die Stabilitätseinlage in eine Geldbuße umgewandelt, die in die EU-Kassen fließt.

Nicht zu verwechseln mit dem Sanktionsverfahren ist übrigens das Frühwarnsystem, das eine regelmäßige Kontrolle der jährlich fälligen nationalen Stabilitätsprogramme durch Brüssel vorsieht und rein vorbeugenden Charakter hat.

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