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Wirtschaft: Post muß in Zukunft 12 000 Filialen betreiben

BONN . Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Verordnung zur langfristigen Sicherung einer flächendeckenden Postversorgung beschlossen.

BONN . Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Verordnung zur langfristigen Sicherung einer flächendeckenden Postversorgung beschlossen. Die sogenannte Post-Dienstleistungsverordnung (PUDLV) verpflichtet die Deutsche Post AG als marktbeherrschendes Unternehmen bis zum Jahr 2005 mindestens 12 000 Vertretungen aufrechtzuerhalten. Das sind 2000 mehr, als die Firma selbst zunächst vorgesehen hatte. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf des Wirtschaftsministeriums muß jetzt noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Nach dem Postgesetz muß die noch bundeseigene Post AG bestimmte Dienstleistungen überall zu erschwinglichen Preisen erbringen. Die Gewährleistung einer flächendeckenden Postversorgung ist ein Auftrag des Grundgesetzes. Den Umfang dieses Mindestangebotes hat die Bundesregierung jetzt - gut eineinhalb Jahre nach Novellierung des Postgesetzes - mit der PUDLV festgelegt.

Zu den unabdingbaren Leistungen zählt demnach neben der Beförderung von Briefen bis zwei Kilogramm und von Paketen bis 20 Kilogramm auch die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften. Dafür hatte sich vor allem die SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt. Nach der Verordnung muß die Post bis Ende 2002 mindestens 5000 der 12 000 Vertretungen als Filialen mit eigenem Personal betreiben. Bei den 7000 übrigen Standorten darf es sich um sogenannte Post-Agenturen handeln, die von anderen Unternehmen betrieben werden. Dies sind etwa Schreibwaren- und Lebensmittelläden. In jeder Gemeinde mit mindestens 4000 Einwohnern muß eine "stationäre Einrichtung" vorhanden sein. Die Vorgabe zum Erhalt von mindestens 12 000 Standorten soll bis zum 31. Dezember noch einmal geprüft werden.

Darüberhinaus muß die Post gewährleisten, daß jeder Kunde die nächste Vertretung in zusammenhängend bebauten Gebieten nach höchstens zwei Kilometern erreichen kann. Zum nächsten Briefkasten soll der Weg nicht länger als einen Kilometer sein. Um eine Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen, kann jeder Bürger eine Eingabe bei der Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post machen. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn hält dies jedoch nicht für ausreichend und kritisiert, daß die Einhaltung der Verordnung nicht per Gerichtsklage eingefordert werden kann.

Die Deutsche Post AG dementierte unterdessen am Mittwoch, sie wolle einen "Ortstarif" für Briefe einführen. Ein Post-Sprecher sagte, die Tarife müßten von der Regulierungsbehörde genehmigt werden. Zudem ergebe sich schon aus dem Postgesetz, daß die Briefeverteilung flächendeckend und zu einheitlichen Preisen garantiert werden müsse.

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