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Das Bundeskartellamt hat verbotene Praktiken von Lebensmittelhändlern unter die Lupe genommen.

© dpa

Preisabsprachen bei Händlern: Kartellamt verhängt Geldstrafen in Millionenhöhe

Wegen Preisabsprachen von Lebensmittlelhändlern- und Herstellern hat das Bundeskartellamt hohe Geldstrafen verhängt. Betroffen sind unter anderem Rewe und Aldi.

Das Bundeskartellamt hat wegen illegaler Preisabsprachen knapp 152 Millionen Euro an Bußgeld gegen Handelskonzerne und Markenartikelhersteller verhängt. Händler und Hersteller hätten zu Lasten der Endverbraucher Vereinbarungen über die Ladenpreise getroffen, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Das seien klare Kartellrechtsverstöße. Bestraft wurden die Konzerne Edeka, Rewe, Kaufland, Metro, Aldi sowie die Tierfutter-Ketten Fressnapf und „Das Futterhaus“. Bei den Herstellern mussten Haribo, Ritter (Schokolade) und die Hersteller von Körperpflegeprodukten Johnson & Johnson sowie Dr. Kurt Wolff zahlen. Alle Verfahren seien einvernehmlich mit den betroffenen Unternehmen beendet worden, teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag mit.

Die Bescheide sind größtenteils rechtskräftig

Alle Bescheide wurden im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erlassen. Sie sind größtenteils rechtskräftig. Die Ermittlungen in den Warengruppen Tiernahrung und Körperpflegeprodukte seien damit abgeschlossen. Weitere anhängige Verfahren gegen Unternehmen und Unternehmensgruppen in den Bereichen Süßwaren, Kaffee und Bier würden in den kommenden Monaten beendet. In Gang gekommen war der Verfahrenskomplex mit Durchsuchungen an 15 Standorten im Januar 2010 aufgrund von Hinweisen aus Kartellverfahren in den Bereichen Kaffee und Süßwaren.

Bei den Ermittlungen hat sich das Kartellamt auf bestimmte Warengruppen konzentriert

„Im Lebensmitteleinzelhandel gilt wie in jeder anderen Branche auch, dass Händler und Hersteller grundsätzlich nicht zu Lasten der Endverbraucher Vereinbarungen über die Ladenpreise treffen dürfen. Hersteller dürfen keinen Druck auf die Händler ausüben oder monetäre Anreize gewähren, um bestimmte Endverkaufspreise sicherzustellen", sagte Mundt. "Aufgrund der Vielzahl der Unternehmen und Geschäftsbeziehungen, die wir in diesem Fall untersuchen mussten, haben wir uns im Laufe der Ermittlungen auf bestimmte Warengruppen und bestimmte Praktiken konzentriert. Wir haben im Ergebnis ausschließlich solche Handlungen sanktioniert, die eine deutliche Wettbewerbsbeschränkung und einen klaren Kartellrechtsverstoß darstellen.“ dpa/S.K.

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