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PREISANGABEN: Brutto statt netto

Die Fluggesellschaft Germanwings muss ihre Flugpreise inklusive der seit Jahresbeginn erhobenen Luftverkehrssteuer angeben. Eine entsprechende einstweilige Verfügung (Az.

Die Fluggesellschaft Germ

anwings

muss ihre Flugpreise inklusive der seit Jahresbeginn erhobenen Luftverkehrssteuer angeben. Eine entsprechende einstweilige Verfügung (Az.: 31 O 62/11) hat das Landgericht Köln erlassen. Die Wettbewerbszentrale hatte die Fluggesellschaft verklagt, weil sie in Newslettern und auf der eigenen Internetseite mit Preisen ab 9,99 Euro geworben hatte. Die seit dem 1. Januar fällige Steuer, die auf Kurzstrecken acht Euro beträgt, hatte Germanwings nur in einer Fußnote erwähnt. Nach Meinung der Wettbewerbszentrale hat das jedoch Preisvergleiche mit anderen Anbietern erschwert. Germanwings betonte, man habe die Werbung inzwischen korrigiert. dpa

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