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Wirtschaft: Private Kassen wollen notfalls in Karlsruhe klagen

Die privaten Krankenversicherer wollen notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die von der SPD geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung klagen. Zudem wird der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) noch in diesem Monat eine breit angelegte Werbekampagne gegen die SPD-Pläne starten.

Die privaten Krankenversicherer wollen notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die von der SPD geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung klagen. Zudem wird der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) noch in diesem Monat eine breit angelegte Werbekampagne gegen die SPD-Pläne starten.

Eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 3375 Euro im Monat würde die PKV existentiell treffen, sagte Verbandsdirektor Christoph Uleer am Donnerstag in Berlin. Der Verband befürchtet, dass sich künftig nur noch Arbeitnehmer ab einem monatlichen Einkommen von 4500 Euro privat versichern können. Damit würden die privaten Kassen vom Nachwuchs abgeschnitten, warnte Uleer. In der Pflegeversicherung führe das zu "massiven" Beitragserhöhungen, in der Krankenversicherung müssten Neukunden mit Prämien rechnen, die rund drei Prozent über dem derzeitigen Niveau liegen.

Entgegen den Beteuerungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt werde die Heraufsetzung der Versicherungspflichtgrenze über kurz oder lang auch zu einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung führen, betonte Uleer. Im Höchstfall könne dies zu einem Beitragsanstieg um 33 Prozent auf rund 710 Euro im Monat führen. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Einkommensgrenze Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen.

Im Bundesgesundheitsministerium kann man die Aufregung der Privatversicherernicht nachvollziehen. Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze sei Bestandteil der Gesundheitsreform, die im nächsten Jahr beschlossen werden soll. In Kraft treten die neuen Grenzwerte frühestens am 1. Januar 2004, sagt Ministeriumssprecherin Annelies-Ilona Klug. Zudem sollen bereits privat Versicherte von der Neuregelung ausgenommen werden. Die erhöhte Pflichtgrenze gelte nur für Neuabschlüsse. Wie die Erhöhung ausfalle, wann sie komme und wo die neue Grenze gezogen werden soll, sei noch nicht entschieden, betonte Klug.

Klar sei dagegen, dass es keinesfalls zu einer Heraufsetzung der Beitragsbemessungsgrenze kommen werde. Mit einem Höchstbeitrag von derzeit rund 500 Euro im Monat sei die Schmerzgrenze erreicht, sagte die Sprecherin. Die Ministerin wolle die Versicherten nicht stärker zur Kasse bitten, sondern den gesetzlichen Kassen neue, gut verdienende Mitglieder zuführen. Dagegen erwartet der PKV-Verband vor Inkrafttreten der neuen Pflichtgrenze einen massiven Ansturm von bislang freiwillig versicherten Kassenpatienten in die PKV. Allein im vergangenen Jahr konnten die privaten Versicherer 215 000 Neuzugänge gewinnen.

hej

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