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PRIVATISIERUNG: Der Börsen-Vertrag

Der Bundestags-Verkehrsausschuss hat sich auf einen Beteiligungsvertrag geeinigt, in dem das Verhältnis zwischen Bund, Bahn und der bald teilprivatisierten Börsentochter geregelt ist. Der Text, der an diesem Freitag verabschiedet werden soll und dem Tagesspiegel vorliegt, ist neben dem Bundestagsbeschluss das wichtigste Einflussinstrument des Parlaments auf die neue Bahn.

Der Bundestags-Verkehrsausschuss hat sich auf einen Beteiligungsvertrag geeinigt, in dem das Verhältnis zwischen Bund, Bahn und der bald teilprivatisierten Börsentochter geregelt ist. Der Text, der an diesem Freitag verabschiedet werden soll und dem Tagesspiegel vorliegt, ist neben dem Bundestagsbeschluss das wichtigste Einflussinstrument des Parlaments auf die neue Bahn. Nach einem Koalitionsstreit steht nun fest, dass die Transporttochter keine ihrer Sparten verkaufen darf. Welchen Betrag aus den Börsen-Einnahmen der Bund und welchen die Bahn bekommen soll, soll bereits vor der ersten Notierung festgelegt werden. Bislang war geplant gewesen, dass je ein Drittel an die Bahn, den Bund und in die Schienen fließen soll. Bei der Opposition heißt es, der Vertrag berge „erhebliche Risiken für den Bund“. Daher solle es eine weitere Expertenanhörung geben. brö

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