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Stillstand. Seit der Insolvenz vor vier Wochen ist es ruhig geworden um Prokon. Die Anleger sind ratlos.

© Paul Langrock/Zenit/laif

Prokon: Die Ruhe vor dem Sturm

Der Windkraftbetreiber Prokon macht weiter wie bisher. Investoren pokern: Anleger sollen ihnen ihre Anteile günstig verkaufen

Heute ist Tag 25. Vor knapp vier Wochen hatte der Windkraftfinanzierer Prokon aus dem norddeutschen Itzehoe beim dortigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Tags darauf trat Prokon-Gründer und Geschäftsführer Carsten Rodbertus in Begleitung des Hamburger Rechtsanwaltes Dietmar Penzlin, dem vorläufigen Insolvenzverwalter, in einer Halle vor die Presse und bat um Geduld. Seither ist es still geworden um das Unternehmen. Zu still für den Geschmack vieler der 75 000 Anleger, die nun um ihre Einlagen bangen.

So berichtet ein Berliner Privatmann, der namentlich nicht genannt werden möchte, dass er Anfang des Jahres seinen an Demenz erkrankten Vater in ein Pflegeheim bringen musste. Der hatte für sich und seine Kinder bereits vor acht Jahren Prokon-Genussrechte im Wert von insgesamt rund 125 000 Euro gekauft – als Altersvorsorge. „Wir brauchen das Geld jetzt, um die Pflege zu bezahlen“, erklärt sein Sohn dieser Zeitung. Er habe die Finanzanlage bereits vor dem Insolvenzantrag am 22. Januar gekündigt, wird vorerst aber kein Geld erhalten. Insolvenzverwalter Penzlin hat alle Auszahlungen gestoppt.

Mittlerweile seien bei ihm mehrere Briefe eingegangen, in denen ihm Investoren angeboten hätten, die Genussrechte abzukaufen – im besten Fall für etwa 60 000 Euro, also knapp die Hälfte des Buchwertes, berichtet der Kleinanleger. Ist das seriös, ein gutes Geschäft? Es ist in jedem Fall ein Pokerspiel. Und da wollen Anleger und ihre Verbände endlich mit in die Karten gucken. „Es ist dringend nötig, dass der Insolvenzverwalter die fehlenden Jahresabschlüsse prüft und veröffentlicht. Sonst fehlt uns die Entscheidungsbasis“, sagt Michael Kunert von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK).

Der Prokon-Chef und der Insolvenzverwalter schweigen

Prokon-Chef Rodbertus, ein kräftiger Mann mit langem, geflochtenem Pferdeschwanz, hatte zwischen Weihnachten und dem Insolvenzantrag am 22. Januar teilweise mehrmals täglich Botschaften im Internet veröffentlicht und Briefe verschickt, in denen er Anleger anflehte, auf eine Kündigung – also Auszahlung, ihrer Genussrechte – zu verzichten und Prokon damit nicht das Kapital zu entziehen. Rodbertus machte mächtig Wind – und steigerte damit wahrscheinlich die Panik unter den Anlegern. Wohl auch deshalb hat Verwalter Penzlin ihm nun einen Maulkorb verpasst. Auch Penzlin selbst spricht nicht.

Ende Januar hatte er lediglich eine Erklärung verfasst, aus der hervorging, dass die Gehälter der rund 1400 Mitarbeiter über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit bis Ende April gesichert sind. Und, dass sonst fast nichts sicher ist. Nicht einmal, ob überhaupt wirklich ein Grund für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegt: also Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung zum Beispiel. Wie lange die Prüfung der Bücher dauern soll, bleibt auch offen. „Eine gesetzliche Regelung, wie viel Zeit zwischen dem eingereichten Insolvenzantrag und der Eröffnung des Verfahrens maximal verstreichen darf, gibt es nicht“, erklärt Anne Katharina Zimmermann, Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. „Das Verfahren über den Antrag wird in der Regel als eilbedürftig angesehen.“ Allgemein wird erwartet, dass Penzlin noch vor Ende April, wenn die Mitarbeiter ohne Lohn dastehen, den nächsten Schritt unternimmt. Dann dürfte es turbulent zugehen.

Bis dahin veröffentlicht Prokon lediglich täglich aktualisierte Statistiken (siehe Grafik). Die Botschaft lautet: Prokon produziert. So, als sei nichts gewesen. Anlegern helfen diese Zahlen allerdings nicht bei der Entscheidungsfindung: Abwarten oder Rechte mit hohen Verlusten abtreten? Diese Unsicherheit nutzen Anwaltskanzleien und Investoren wie Exchange Investors, ein Hedge Fonds des umstrittenen Geschäftsmannes Frank Scheunert, um die 75 000 Inhaber der Prokon-Genussrechte zu bearbeiten. Wer „Prokon“ bei in einer Internetsuchmaschine eingibt, erhält vor allem Anzeigen über „Soforthilfe“ und „Anlegerhilfe“. Dahinter stecken Anwaltskanzleien, die Anlegern weismachen wollen, sie könnten sie aus der „Genussrechtsfalle befreien und ihre Forderungen aus der Nachrangigkeit holen“, wie es etwa in einer Mitteilung der Kanzlei Göddecke aus Siegburg (NRW) heißt. Zahlende Mandanten wollen sie vor Gericht begleiten, um dort zu argumentieren, dass die Geschäftsbedingungen der Prokon-Papiere intransparent seien, die Kaufverträge daher unwirksam. Dass Anleger dann bei der möglichen Verteilung der Insolvenzmasse „automatisch bessere Karten“ hätten, wie nicht nur die Kanzlei Göddecke behauptet, bezweifeln unabhängige Experten indes.

Anleger sollten sich gedulden

Daniel Bauer von der SdK in München mahnt zur Geduld. Sollte Prokon tatsächlich für insolvent erklärt werden, hätten vor allem die Halter der ab 2011 erworbenen Genussrechte mit kurzen Laufzeiten gute Chancen, ausbezahlt zu werden. „Wenn es gerecht zugeht, erhalten alle, auch die Halter älterer Rechte Geld.“ Wie viel? 40 bis 60 Prozent der Einlagen vielleicht? Deratige Schätzungen kursieren. Jedenfalls rät Bauer Anlegern davon ab, die Rechte gleich an den erstbesten Anbieter abzutreten. Und woher diese die Adressen hätten, um Genussrechteinhaber anzuschreiben, sei ebenfalls „eine interessante Frage“.

Derzeit werten die Ministerien für Finanzen und Justiz „in enger Abstimmung“, wie es heißt, die Erfahrungen aus dem Fall Prokon aus. Schon im Koalitionsvertrag, also bevor Rodbertus’ Firma ins Trudeln geriet, hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, der Finanzaufsicht Bafin mehr Kompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten geben zu wollen. Das scheint überfällig. So wusste die Behörde nach eigenen Angaben bereits 2009, dass Prokon Altanleger mit dem Geld neuer Anleger bezahlt. Bafin-Präsidentin Elke König offenbarte vergangene Woche im Interview mit der „Zeit“, wie wenig sie gegen derartiges Geschäftsgebaren ausrichten kann. So seien etwa die Bußgelder, die ihre Behörde bisher verhängen konnte, „teils wirklich lächerlich“.

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