zum Hauptinhalt
Nichts dreht sich mehr: Bei Prokon ist die Luft raus.

© dpa

Prokon und andere Anlagepleiten: Justizminister Heiko Maas will Anleger besser schützen

An diesem Dienstag treffen sich geschädigte Anleger des Pleiteunternehmens Prokon. „In Zukunft sollte es so weit nicht mehr kommen", sagt Justizminister Heiko Maas (SPD).

Es ist eine der größten Pleiten für Kapitalanleger. Rund 75.000 Menschen haben ihr Geld in die Windparkfirma Prokon gesteckt, 1,4 Milliarden Euro sind so zusammengekommen, ein Großteil des Geldes ist verloren. Wie es weitergeht mit der Pleitefirma und mit ihrem Geld, erfahren die Anleger an diesem Dienstag auf der Gläubigerversammlung in Hamburg. Die Politik hat bereits reagiert. „Viele Anleger hoffen, dass sie im Insolvenzverfahren ihr investiertes Geld zurückbekommen“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dem Tagesspiegel. „In Zukunft sollte es so weit nicht mehr kommen.“
Mit schärferen Gesetzen will die Regierung den Schutz der Anleger verbessern. Prokon hatte in U-Bahnen und Bussen für seine Genussrechte geworben und Anlegern eine in der aktuellen Niedrigzinsphase sensationelle Verzinsung von acht Prozent versprochen. Das soll es in Zukunft nicht mehr geben. Für Vermögensanlagen soll künftig nur noch in Medien Werbung gemacht werden, die sich mit Wirtschaftsthemen beschäftigen – deren Nutzer also zumindest ein Grundverständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen haben dürften. „Verbraucher müssen wissen, worauf sie sich einlassen“, betonte Maas. „Sie müssen die Risiken erkennen können. Deshalb wird es strengere Vorgaben für den Verkaufsprospekt geben“, sagte der SPD-Politiker, „und die Zulässigkeit von Werbung für Vermögensanlagen wird beschränkt“.
Ende Mai hatten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein Kabinettskollege Maas einen entsprechenden Aktionsplan vorgestellt. Er sieht neben Werbeauflagen weitere Verschärfungen für Produkte vor, die auf dem grauen – also bislang weitgehend unregulierten – Kapitalmarkt angeboten werden. Verkaufsprospekte sollen künftig mindestens alle zwölf Monate aktualisiert werden müssen, zudem sollen die Unternehmen angeben müssen, wann und in welcher Höhe laufende Vermögensanlagen bedient werden müssen. Das soll Schneeballsystemen vorbeugen. Ein entsprechender Referentenentwurf ist nahezu fertig und soll demnächst in die Ressortabstimmung gehen.
Eine wichtigere Rolle im Anlegerschutz soll künftig der Finanzaufsicht Bafin zukommen. „In bestimmten Fällen muss die Bafin Vertriebsbeschränkungen oder -verbote aussprechen können“, meinte Verbraucherminister Maas. Verweigert ein Anbieter Informationen, soll die Behörde die Öffentlichkeit vor dem Unternehmen warnen dürfen.
Dass sich die Bürger Hilfe von der Finanzaufsicht erhoffen, zeigen die neuesten Zahlen zum Beschwerderegister, die dem Tagesspiegel vorliegen. Danach hat sich die Zahl der Beschwerden von Kunden gegen ihre Bankberater von April bis Ende Juni dieses Jahres um 1418 auf jetzt knapp 15.700 erhöht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false