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Prozessauftakt: VIP-Gründer wegen Steuerhinterziehung angeklagt

Vor dem Münchner Landgericht hat ein spektakulärer Wirtschaftsprozess gegen den Gründer und früheren Chef des Medienfonds VIP wegen Steuerhinterziehung begonnen. Den Anlegern drohen erhebliche Nachzahlungen.

München - Zum Auftakt des Verfahrens beteuerte der angeklagte Fondsmanager seine Unschuld. Die Verteidiger verwiesen auf ein Gutachten eines ehemaligen Richters am Bundesfinanzhof. Dem Experten zufolge sei das Vorgehen der Angeklagten "steuerrechtlich in Ordnung", sagte die Anwältin Imme Roxin zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht München I.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-jährigen Gründer des Medienfonds und einem mitangeklagten Geschäftsführer Steuerhinterziehung vor. Sie sollen in den Jahren 2002 bis 2004 über 10.000 betuchten Geldgebern Steuerersparnisse in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro ermöglicht haben. Insgesamt sammelten sie 630 Millionen Euro für zwei Filmfinanzierungs-Fonds ein. Bei den beiden Fonds flossen laut Anklage aber nur 20 Prozent in die steuerbegünstigten Filme, 80 Prozent lagen als "Garantie" auf Bankkonten und wurden wie Festgeld verzinst. Deshalb seien beträchtliche Steuervorteile zu Unrecht beansprucht worden, argumentierte die Staatsanwaltschaft.

Strafe von bis zu zehn Jahren Haft möglich

Sollte das Gericht gleichfalls zu diesem Ergebnis kommen, drohen tausenden Anlegern erhebliche Nachzahlungen. Erste Bescheide sind bereits ergangen. Hunderte von Zivilrechtsstreitigkeiten seien anhängig, sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler am Rande des Prozesses. Der Fonds-Gründer selbst soll seine Einkommenssteuer um gut 160.000 Euro verkürzt haben.

Das Verfahren gegen den einst gefeierten Medienfonds-Gründer wurde von einem Konkurrenten ins Rollen gebracht. Der Hauptangeklagte kam wegen Fluchtgefahr in Haft, als er nach einer Hausdurchsuchung rund fünf Millionen Euro auf ein neues Girokonto überwies. Das Oberlandesgericht hat die Fortdauer der Untersuchungshaft bestätigt mit dem Hinweis, dem Angeklagten drohe eine Strafe von bis zu zehn Jahren. Die Verhandlung ist vorläufig auf 32 Tage bis 1. August terminiert. (tso/dpa)

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