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Prüfungsbericht: DIW–Präsident kassierte zu viel Gehalt

Seine letzte Krise hat das DIW noch nicht richtig verdaut, da kommt auf das Forschungsinstitut schon neuer Ärger zu: Bislang stützte der Berliner Senat DIW-Chef Zimmermann - das könnte ich nun ändern.

DIW-Präsident Klaus Zimmermann ist offenbar stärker in die Finanzaffäre seines Wirtschaftsforschungsinstituts verstrickt als bekannt. Ein interner Prüfungsbericht des zuständigen Berliner Wissenschaftssenats hat ergeben, dass das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Zimmermann im Jahr 2005 ein um gut 12 900 Euro zu hohes Bruttogehalt gezahlt hat. Dies erfuhr das „Handelsblatt“ aus mit dem Bericht vertrauten Kreisen. DIW-Vizepräsident Alexander Kritikos sagte auf Anfrage, es handele sich um einen Fehler der Verwaltung. Zimmermann werde das Geld dem DIW und das DIW dem Senat zurückzahlen.

Das Forschungsinstitut bekam im Jahr 2005 knapp zwölf Millionen Euro Fördergelder, gut die Hälfte stellte der Bund bereit, den Rest das Land Berlin. Dem Bericht zufolge hat das DIW im Jahr 2005 insgesamt gut 105 000 Euro ausgegeben, die nicht förderfähig gewesen seien. Neben Zimmermanns Bezahlung waren das mehrere Werk,- Berater- und Architektenverträge. Damit bestätigt der Senat nun in der Tendenz frühere Aussagen des Landesrechnungshofs, der dem DIW bereits Ende 2009 die Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen hatte. Der Rechnungshof hatte daraufhin den Senat aufgefordert, „die Prüfung der Verwendungsnachweise vom Jahr 2005 nachzuholen“. Die Überprüfung der DIW-Finanzen für die folgenden Jahre steht noch aus. Das DIW betonte, zu viel gezahltes Geld werde zurückgezahlt.

Nach Aufdeckung der Affäre im Dezember war das DIW in eine Krise gestürzt: Die Kuratoriumsspitze trat zurück, Auftraggeber sprangen ab, Mitarbeiter suchten das Weite. Womöglich läutet der Bericht jetzt eine Neubewertung der Causa Zimmermann durch den Senat ein: Während der Senat den Institutschef bislang ausdrücklich stützte, moniert der neue Bericht nun mangelnde Kooperationsbereitschaft: Der Präsident habe die Einsicht in Vorstandsprotokolle abgelehnt und eine juristische Prüfung veranlasst, ob die Einsicht in die Protokolle zulässig sei. Mit Verbündeten geht man normalerweise anders um. (HB)

Axel Schrinner

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