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Wirtschaft: PSA

Auf die PersonalService-Agenturen (PSA) war Peter Hartz besonders stolz: Die Arbeitsämter schließen einen Vertrag mit Profis der Arbeitnehmerüberlassung, die dann sozusagen im Auftrag und mit dem Geld der Arbeitsämter Arbeitslose einstellen und an Firmen verleihen. Zehntausende sollten über diesen Weg wieder einen Platz auf dem regulären Arbeitsmarkt finden.

Auf die PersonalService-Agenturen (PSA) war Peter Hartz besonders stolz: Die Arbeitsämter schließen einen Vertrag mit Profis der Arbeitnehmerüberlassung, die dann sozusagen im Auftrag und mit dem Geld der Arbeitsämter Arbeitslose einstellen und an Firmen verleihen. Zehntausende sollten über diesen Weg wieder einen Platz auf dem regulären Arbeitsmarkt finden. Seit Anfang des Jahres und bis Ende November sind knapp 37400 Arbeitnehmer vom Arbeitsamt in eine PSA gewechselt. In eine reguläre Beschäftigung in einer „richtigen“ Firma schafften es bislang 4135 Arbeitnehmer. Insgesamt gibt es 968 PSA, für die von den Arbeitsämtern in 2003 rund 240 Millionen Euro veranschlagt wurden. Ausgegeben wurden bis Ende November 122,6 Millionen Euro.

Die PSA finanzieren sich aus Entleihgebühren und der Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit. Die Höhe der Entleihgebühr ist durch Tarifvertrag geregelt. Das Honorar, das die PSA vom Arbeitsamt bekommt, setzt sich zusammen aus Grundbetrag und Vermittlungsprämie. Das Prinzip: je schneller jemand in eine Firma vermittelt wird, desto mehr Geld bekommt die PSA. Für jeden Arbeitnehmer schließen Arbeitsamt und PSA einen Vertrag über neun Monate ab. Im Durchschnitt bekommen die PSA vom Arbeitsamt einen Grundbetrag von 1000 Euro pro Kopf/Monat. In den ersten drei Monaten wird der Grundbetrag voll gezahlt, im zweiten Quartal nur noch 75 Prozent und im dritten Quartal 50 Prozent. Ähnlich ist die Staffelung der Vermittlungsprämie. Wenn die PSA in den ersten drei Monaten einen Arbeitnehmer in eine Firma vermittelt, beträgt das Erfolgshonorar 200 Prozent des Grundbetrags, im dritten Quartal beträgt die Erfolgsprämie noch 100 Prozent des Grundbetrags.

An den Ausschreibungen über die Einrichtungen einer PSA können sich alle beteiligen, die eine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorlegen. Von den 968 derzeit laufenden PSA entfallen rund 77 Prozent auf gewerbliche Verleiher. Etwa 18 Prozent sind – häufig gemeinnützige – Bildungsträger von Arbeitgebern oder Gewerkschaften, die bislang auch schon in der Arbeitnehmerüberlassung tätig waren. Wie viel die PSA unterm Strich die Bundesanstalt kosten und wie groß die Beschäftigungseffekte sind, kann noch niemand sagen. Ende 2004, nach zwei Jahren, wird eine erste aussagekräftige Evaluierung erwartet. alf

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