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Wirtschaft: Quellensteuer: Luxemburg will am Bankgeheimnis festhalten

Stand: In Luxemburg gibt es keine Quellensteuer. In- und Ausländer müssen ihre Kapitaleinkünfte selbst bei der Steuererklärung angeben.

Stand: In Luxemburg gibt es keine Quellensteuer. In- und Ausländer müssen ihre Kapitaleinkünfte selbst bei der Steuererklärung angeben. Da das Bankgeheimnis gewahrt wird und keine Informationen an ausländische Finanzämter weitergegeben werden ist, ist das Herzogtum für viele ausländische Kapitalanleger attraktiv.

Problem: Über die Jahre ist Luxemburg nicht zuletzt wegen dieses Bankgeheimnisses, aber auch anderer Standortvorteile für Banken zu einem wichtigen Finanzplatz in Europa geworden. Durch eine EU-weite Angleichung der Kapitalertragsbesteuerung beziehungsweise eine Lockerung des Bankgeheimnisses fürchtet Luxemburg an Attraktivität als Finanzstandort zu verlieren.

Ziel: Der luxemburgische Premier und Finanzminister Jean-Claude Juncker ist dennoch zu einem Einlenken bei einer einheitlichen Quellensteuer bereit. Sie sollte aber nicht über zehn Prozent liegen. Das Bankgeheimnis wollen die Luxemburger nicht antasten. Von einem EU-weiten Informationssystem halten sie deshalb gar nichts. bir

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