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Wirtschaft: Rabattgesetz: Die Bestimmung soll schon im Juli endgültig fallen

Schon im Juli sollen nach dem Zeitplan der rot-grünen Koalition das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung ersatzlos fallen. Dies erklärte der SPD-Wettbewerbsexperte Ditmar Staffelt bei einer Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages.

Schon im Juli sollen nach dem Zeitplan der rot-grünen Koalition das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung ersatzlos fallen. Dies erklärte der SPD-Wettbewerbsexperte Ditmar Staffelt bei einer Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller will damit nicht nur überholte Vorschriften streichen, sondern auch den Standort Deutschland für Internet-Händler attraktiver machen.

Nach dem Zeitplan der rot-grünen Koalition sollen die Gesetzentwürfe von Müller und Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin zur Streichung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden. Mit einem Einspruch des Bundesrates, der sich damit am 13. Juli befasst, wird nicht gerechnet. Sobald die Aufhebungsgesetze vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind, sollen das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung außer Kraft treten.

Damit werden Jahrzehnte alte Bestimmungen aufgehoben, die Preisnachlässe in nur in sehr engen Grenzen erlauben. Umstritten war auch wieder, ob die alten Vorschriften ersatzlos gestrichen werden, wie es Müller, die rot-grüne Koalition und die FDP fordern, oder ob in anderen Wettbewerbsgesetzen Auffangregelungen geschaffen werden sollten. Dies forderten in der gestrigen Anhörung der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen. Vor allem müsse durch eine Ergänzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) "die gewaltige Sogwirkung von Kundenbindungssystemen" im Handel eingegrenzt werden, forderte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Schneider. Die mittelständischen Händler wollen Rabattstaffeln verhindern. Bei ihnen ist der Nachlass umso höher, je mehr ein Kunde bei einem Handelskonzern oder bei über Rabattkartelle verbundenen Handelsketten einkauft. CDU/CSU unterstützen diese Forderung. Durch gemeinsame EU-Regeln müssten eine irreführende Preisgestaltung verhindert und verhandlungsschwächere Kunden vor Übervorteilung geschützt werden, sagte CDU-Wettbewerbsexperte Hartmut Schauerte.

sm

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