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Wirtschaft: Rabattgesetz: Händler legen Reformvorschlag vor

Handel und Handwerk haben die am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung kritisiert und einen eigenen Liberalisierungsvorschlag vorgelegt. "Wir sind durchaus für eine durchgreifende Reform und Modernisierung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung", sagten Hermann Franzen, Präsident des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), und Handwerkspräsident Dieter Philipp auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin.

Handel und Handwerk haben die am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung kritisiert und einen eigenen Liberalisierungsvorschlag vorgelegt. "Wir sind durchaus für eine durchgreifende Reform und Modernisierung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung", sagten Hermann Franzen, Präsident des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), und Handwerkspräsident Dieter Philipp auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin.

Ein fairer Wettbewerb brauche aber Regeln, sagte Franzen. Ansonsten liefen gerade die mittelständischen Händler Gefahr, einen "deutlichen und vielleicht entscheidenden Wettbewerbsnachteil gegenüber den großen filialisierten Handelskonzernen zu erleiden". Diese könnten über ihre Kundenkarten den Verbrauchern je nach Einkaufsvolumen "gestaffelte Jahresrabatte über die ganze Sortimentsbreite anbieten". Dieser "Sogwirkung" könne sich kaum ein Verbraucher entziehen, sagte der HDE-Präsident. Ohne klare Regelungen werde der Gesetzgeber auch den Verbrauchern nicht gerecht, kritisierte Handwerkspräsident Philipp. Verbraucher brauchten "Preiswahrheit und Preisklarheit". Es müsse sichergestellt sein, dass sie über Art, Umfang und Wert einer Vergünstigung ausreichend informiert werden. Eine entsprechende Formulierung müsse in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgenommen werden. Ansonsten, sagte Philipp, sei die Diskriminierung insbesondere "geschäftsungewandter Verbraucher" zu befürchten.

Durch Änderungen im UWG müsse auch sichergestellt sein, dass Zugaben und Rabatte nur gewährt werden, wenn sie "in einem sachlichen und handelsüblichen Zusammenhang" mit dem gekauften Artikel stünden. Umtauschgarantien wären danach zulässig, nicht aber "eine Reise nach Florida als Zugabe für ein Kaffeeservice", sagte Franzen. Darüberhinaus forderten die Verbände die Bundesregierung "energisch" auf, die Harmonisierung von Rabatten und Zugaben auf europäischer Ebene voranzutreiben.

Die Kritik der Verbände teilen Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) nicht, obwohl sie sie "ernst nehmen", hieß es am Mittwoch. Müller und Däubler-Gmelin, die den Gesetzentwurf erarbeitet hat, versprechen sich von dem Wegfall der Gesetze weit reichende Vorteile für den Verbraucher. So könnten Kunden in Zukunft die Preise für Waren und Dienstleistungen aushandeln. Händlern werde es ohne die Zugabeverordnung erlaubt sein, ihren Kunden ein Produkt zur erstandenen Ware hinzuzugeben.

Justizministerin Däubler-Gmelin hat inzwischen eine Expertengruppe eingerichtet, die die Bedenken und Vorstellungen des Einzelhandelsverbandes gegebenenfalls in das Gesetz einarbeiten soll. Müller bezeichnete die Position von HDE-Präsident Franzen als "vereinzelt in den Handelsverbänden". Er sehe die Gefahr, dass mittelständische Unternehmen zunächst unter der neuen Freiheit litten, glaube aber an die Erfindungskraft des Einzelhandels, sich Gegenmaßnahmen auszudenken. Die Gesetzesänderung wirke "preisdämpfend auf den privaten Verbrauch", sagte Müller. Dagegen rechnen Analysten nicht mit sinkenden Preisen. Die Gewinnmargen im Einzelhandel seien bereits so gering, dass weitere Einschnitte kaum möglich seien.

Müller rechnet damit, dass die Gesetzesänderung im Sommer nächsten Jahres in Kraft treten könnte. Die Zugabeverordnung gilt seit 1932, das Rabattgesetz seit 1933. Beide gelten in Zeiten des Internet-Handels als nicht mehr zeitgemäß und wettbewerbshindernd. Laut EU-Recht ist es Händlern im europäischen Ausland erlaubt, Rabatte und Zugaben an Kunden in Deutschland zu geben. Händlern innerhalb Deutschlands war dies bislang untersagt.

pet, ufo

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