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Wirtschaft: Rabattgesetz und Zugabeverordnung: Ersatzlos gestrichen

Der Einkauf dürfte Kunden bald durch Geschenke und Preisnachlässe versüßt werden: Das fast 70 Jahre alte Rabattgesetz und die fast ebenso alte Zugabeverordnung sollen nach jahrelangem Streit ersatzlos gestrichen werden. Wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums jetzt bestätigte, haben sich Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin bereits am Mittwoch darauf verständigt.

Der Einkauf dürfte Kunden bald durch Geschenke und Preisnachlässe versüßt werden: Das fast 70 Jahre alte Rabattgesetz und die fast ebenso alte Zugabeverordnung sollen nach jahrelangem Streit ersatzlos gestrichen werden. Wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums jetzt bestätigte, haben sich Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin bereits am Mittwoch darauf verständigt. Ein entsprechender Referentenentwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden.

Beim Handel stieß die angekündigte Streichung auf ein unterschiedliches Echo: Während die Groß- und Internethändler die Nachricht begrüßten, kritisierte der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) die ersatzlose Streichung als vorschnell und prophezeite fatale Auswirkungen für den Mittelstand. "Die unterschiedlichen Regelungen in den EU-Ländern können nur durch eine Harmonisierung auf europäischer Ebene gelöst werden", sagte Stefan Schneider, der stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Einzelne Punkte der Zugabeverordnung seien "erhaltenswert" und müssten in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb übernommen werden, sagte Schneider, der Widerstand gegen das Vorhaben der Bundesregierung ankündigte.

Sehr zufrieden zeigten sich dagegen die Großhändler. "Beide Regelungen waren nicht mehr tragbar", sagte der Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), Michael Fuchs. Die angekündigte ersatzlose Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung sei ein "Befreiungsschlag für den überregulierten Wettbewerb in Deutschland". Die Befürchtung, dass auf Verbraucher nun höhere, so genannte "Mond"-Preise zukämen, die nur angegeben werden, um mit hohen Rabatten um Kunden zu werben, treffe nicht zu. "Dazu ist der Wettbewerb schon jetzt zu stark", sagte Fuchs. Es sei auch nicht zu erwarten, dass viele mittelständische und kleine Händler nun vor der Pleite stünden. "Da sind falsche Ängste geschürt worden."

Auch der Sprecher des European Net Economy Forum (e-nef), Kilian Lenard, begrüßte die angekündigte Streichung der Uraltgesetze. "Das war längst überfällig." Damit würden einige Internet-Geschäftsmodelle, wie das Power-Shopping, in die Legalität zurückgeholt. In der Vergangenheit war es Internethändlern wie der Metro-Tochter Primus-Online und Letsbuyit.com gerichtlich verboten worden, deutschen Kunden Mengenrabatte für solche Gemeinschaftseinkäufe über das Internet einzuräumen.

Die neue Regelung könnte bereits ab dem kommenden Jahr in Kraft treten. Ein erster Vorstoß dieser Art war 1994 im Bundesrat gekippt worden. "Damit rechnen wir diesmal nicht", sagte die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Den Anstoß zu der Gesetzesänderung hatte die europäische E-Commerce-Richtlinie gegeben, die das EU-Parlament am 4. Mai verabschiedet hatte. Die Bundesregierung muss sie bis zum Sommer 2001 in nationales Recht umsetzen. Danach soll im grenzüberschreitenden Handel künftig das Herkunftslandprinzip gelten, also das Recht desjenigen Landes, in dem der Händler seinen Sitz hat. Ohne eine Änderung des deutschen Wettbewerbsrechts können danach Internethändler aus Nachbarländern auch in Deutschland Rabatte und Zugaben einräumen, die nach deutschen Recht - noch - verboten sind.

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