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Das Kartellamt nimmt die Deutsche Post ins Visier.

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Update

Rabattsystem: Deutsche Post verwundert über Kartellamtverfahren

Konkurrenten werfen der Post aber vor, mit Kampfpreisen anzutreten, die nicht kostendeckend seien. Nun ermittelt das Bundeskartellamt. Die Deutsche Post ist sich indes keiner Schuld bewusst.

Die Deutsche Post hat erstaunt auf das Kartellamtsverfahren wegen angeblicher Kampfpreise für Großkunden reagiert und ihr Rabattsystem als „transparent“ verteidigt. Die Post sei erst am Montag über das Verfahren informiert worden. „Wir sind etwas verwundert“, sagte Post-Sprecher Dirk Klasen der dpa. Die Bundesnetzagentur habe zuletzt vor zwei Jahren die Rabatte für Großkunden überprüft, ohne sie zu beanstanden. Unternehmen, die große Mengen Briefe durch die Post befördern ließen und dabei selbst anlieferten oder vorsortierten, bekämen für diese Vorleistungen entsprechende Rabatte. „Das ist alles transparent“, sagte Klasen.

Das Bundeskartellamt hatte ein Verfahren gegen die Deutsche Post wegen Billigpreisen für Großkunden eingeleitet. Es gehe um die mögliche Behinderung der Konkurrenz, teilte das Kartellamt am Montag in Bonn mit. Andere Briefdienstleister hatten sich beschwert. „Der Vorwurf richtet sich dagegen, dass die Preise, die die Deutsche Post von Großkunden für die Versendung von Briefen verlangt, nicht kostendeckend seien. Wir prüfen nun in dem Verfahren, ob die Deutsche Post durch eine Kampfpreisstrategie versucht, Wettbewerber aus dem Markt zu drängen oder fernzuhalten“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes laut der Mitteilung. Die Deutsche Post, die über das Verfahren ebenfalls am Montag informiert wurde, bereitete eine Stellungnahme vor. Es geht bei dem Verfahren nicht um das Porto, das die Bundesnetzagentur genehmigt und das für Verbraucher und kleine oder mittlere Unternehmen gilt. Stattdessen geht es um Rabattverträge, die die Post Großversendern wie Banken, Krankenkassen oder Telefondienstleistern gewährt. Das Verfahren gegen die Post stehe aber ganz am Anfang und es gelte die Unschuldsvermutung, betonte eine Sprecherin des Kartellamts. Großkunden bekommen nun Fragebögen, mit deren Hilfe das Amt die Vertragsdetails bei den Rabatten ermitteln will. Grundsätzlich gilt es als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, wenn ein Unternehmen über längere Zeit Waren oder Dienstleistungen unterhalb der eigenen Kosten anbietet, um Konkurrenten keine Chance auf dem Markt zu lassen. (dpa)

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