zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Ratgeber Erziehungsurlaub: Teilzeit bis 19 Stunden ist erlaubt

An sich soll der dreijährige Erziehungsurlaub einem Elternteil die Möglichkeit geben, sich in der ersten Lebensphase eines Kindes voll und ganz seinem Kind widmen zu können. Da der Gesetzgeber aber lediglich ein zweijähriges Erziehungsgeld von (seit 1986 unverändert) 600 Mark monatlich folgen ließ, müssen nicht selten zusätzliche Einnahmequellen her.

An sich soll der dreijährige Erziehungsurlaub einem Elternteil die Möglichkeit geben, sich in der ersten Lebensphase eines Kindes voll und ganz seinem Kind widmen zu können. Da der Gesetzgeber aber lediglich ein zweijähriges Erziehungsgeld von (seit 1986 unverändert) 600 Mark monatlich folgen ließ, müssen nicht selten zusätzliche Einnahmequellen her. Die bestehen häufig darin, das zu tun, was das Bundeserziehungsgeldgesetz an sich verhindern wollte: für Geld zu arbeiten.

Das ist durchaus erlaubt - wenn auch nur in "Teilzeit". Dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit 19 Stunden nicht übersteigen. Unvorhergesehene Abweichungen bleiben unberücksichtigt, etwa wenn an wenigen Tagen der Arbeitsanfall besonders groß ist. Es ist auch möglich, eine ganze Woche länger als 19 Stunden zu arbeiten und dafür in einer anderen Woche des Monats entsprechend weniger - auf den Durchschnitt kommt es an. Wenn regelmäßig mehr als 19 Stunden pro Woche gearbeitet wird, dann entfallen Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub.

Anders als bei den 630-Mark-Jobs, die in der Sozialversicherung zwischen Pflicht und Freiheit unterscheiden, ist die Verdiensthöhe bei einem Teilzeitjob während des Erziehungsurlaubs grundsätzlich unbedeutend. Was nicht heißt, dass bei höherem Verdienst die Sozialversicherung außen vor bliebe; auch im Erziehungsurlaub wird nach den üblichen Regeln verfahren.

Das Gesetz erlaubt die Arbeit sowohl beim eigenen als auch bei einem anderen Arbeitgeber. Obwohl also das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs weiterbesteht, darf in einem anderen Betrieb gearbeitet werden - dies allerdings nur mit Zustimmung des (bisherigen) Arbeitgebers. Der darf die Zustimmung jedoch nur verweigern, wenn er dies mit entgegenstehenden betrieblichen Interessen begründet. Damit soll verhindert werden, dass die Verkäuferin des Bäckers "A" während ihres Erziehungsurlaubs mal in der Bäckerei "B" das Betriebsklima "erschnuppern" will. Und auch wenn der Arbeitgeber selbst daran interessiert ist, dass seine eingearbeitete Kraft bei ihm tätig ist, kann er eine Teilzeitarbeit in einer anderen Firma unterbinden - auch wenn es dabei nicht um einen direkten Konkurrenten geht.

Für den Fall, dass eine Frau (oder ein Mann) schon vor der Geburt ihres Kindes regelmäßig bis zu 19 Stunden wöchentlich gearbeitet haben, dann brauchen sie keinen Erziehungsurlaub zu nehmen und können im selben Umfang weiterarbeiten. Aber auch dann besteht der besondere Kündigungsschutz des Bundeserziehungsgeldgesetzes.Wichtig dabei ist: Geld verdienen während des Erziehungsurlaubs kann sich durchaus nachteilig auf das Erziehungsgeld auswirken: Die Einkommensgrenze von 2450 (für Alleinerziehende: 1975) Mark netto pro Monat (zum 1. Januar 2001 ist eine Erhöhung um 233 Mark/Monat geplant) könnte durch den Nebenverdienst überschritten werden - falls dies nicht bereits durch das Ehepartner-Einkommen der Fall ist.

Für je 100 Mark netto über dem Grenzbetrag gibt es vom siebten Lebensmonat des Kindes an 40 Mark weniger Erziehungsgeld. In den ersten sechs Monaten betragen die Einkommensgrenzen derzeit 100 000 Mark / 75 000 Mark netto im Jahr (je nach dem, ob verheiratet oder alleinstehend); diese Werte sollen auch über das Jahr 2000 hinaus gelten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false