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Wirtschaft: RATGEBER: KRANKENVERSICHERUNG - Der Countdown läuft

Wer die Kasse wechseln will, hat nicht mehr viel ZeitVON WOLFGANG BÜSERSpätestens am Dienstag, den 30.September 1997, muß die Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen sein, wenn gesetzlich Krankenpflichtversicherte zum 1.

Wer die Kasse wechseln will, hat nicht mehr viel ZeitVON WOLFGANG BÜSER

Spätestens am Dienstag, den 30.September 1997, muß die Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen sein, wenn gesetzlich Krankenpflichtversicherte zum 1.Januar 1998 zu einer anderen Krankenkasse wechseln wollen.Ein früherer Wechseltermin steht nur freiwillig Versicherten und solchen Pflichtversicherten zu, deren Krankenkasse die Beiträge erhöht oder Leistungen "verändert" hat. Seit dem vergangenen Jahr können alle gesetzlich Krankenversicherten an ihrem Wohn- oder Beschäftigungsort zwischen der AOK und den Ersatzkassen wählen.Einer Betriebskrankenkasse können auch Firmenfremde beitreten, wenn sie sich "geöffnet" ist.Entsprechendes gilt für Innungskrankenkassen.Schließlich ist die AOK, Ersatz-, Betriebs- oder Innungskrankenkasse unabhängig vom Wohn- oder Beschäftigungsort auch dann "wählbar", wenn dort der Ehegatte versichert ist.Studenten können zusätzlich die AOK oder Ersatzkasse am Studienort wählen.Und für Bezieher einer Unfall- oder Versorgungsrente gilt, daß die Krankenkasse eines Elternteils gewählt werden kann. Für Rentner ergibt sich in diesem Jahr zum ersten Mal die realistische Chance, durch einen Wechsel der Krankenkasse Geld zu sparen.Denn erst zur Jahresmitte 1997 sind sie den übrigen Mitgliedern gleichgestellt worden und zahlen nunmehr Beiträge entsprechend dem bei ihrer Krankenkasse geltenden Beitragssatz; vorher war ein Durchschnittsbeitragssatz aller Krankenkassen maßgebend.Grundsätzlich nicht wählbar sind die Bundesknappschaft, die Seekrankenkasse sowie die landwirtschaftlichen Krankenkassen.Diese Versicherer bleiben allein für Bergleute, Seeleute und Landwirte zuständig, die auch zu keiner anderen Krankenkasse wechseln dürfen. Für Versicherungspflichtige bleibt die neue Krankenkasse mindestens zwölf Monate zuständig, es sei denn, es beginne - etwa wegen eines Arbeitsplatzwechsels - eine neue Mitgliedschaft; dann kann eher wieder eine andere Krankenkasse ausgesucht werden.Auch bei Beitrags- und Leistungsänderungen kann "außer der Reihe" die Krankenkasse verlassen werden.Beispiel: Eine Krankenkasse erhöht die Beiträge zum 1.Januar 1998.Pflichtversicherte dürfen spätestens am 31.Januar 1998 zum 28.Februar 1998 kündigen. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können stets mit zweimonatiger Frist ihre Krankenkasse wechseln.Beispiel: Kündigung spätestens am 30.September 1997 zum 30.November 1997.Aber auch sie haben ein sofortiges Kündigungsrecht, wenn sie versicherungspflichtig werden. Das Hauptkriterium für die Wahl einer Krankenkasse ist die Höhe des Beitrags, da die Leistungen derzeit noch weitgehend genormt sind.Die Betriebskrankenkassen haben ein Servicetelefon eingerichtet.Unter der Rufnummer 0180/28228 (pro Anruf 12 Pfennig) können die Betriebskrankenkassen erfragt werden, die sich (landes- oder bundesweit) "geöffnet" haben und wie hoch der Beitrag dort ist.

WOLFGANG BÜSER

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