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Wirtschaft: RATGEBER: STEUERN

Mit Kindern Steuern sparenSTEPHANIE ZIPPAber Vorsicht bei der Übertragung von Kapitalvermögen: Eltern, die Kapitalvermögen samt Zinsen und Dividenden auf ihre Kinder übertragen, um auf diesem Wege selbst Steuern zu sparen, müssen aufpassen.Eine seit 1997 geltende Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien sorgt dafür, daß Kinder mit ihren Kapitaleinkünften in diesem Jahr schneller über die für das Kindergeld maßgebliche Grenze von 12 000 DM pro Jahr kommen.

Mit Kindern Steuern sparenSTEPHANIE ZIPP

Aber Vorsicht bei der Übertragung von Kapitalvermögen: Eltern, die Kapitalvermögen samt Zinsen und Dividenden auf ihre Kinder übertragen, um auf diesem Wege selbst Steuern zu sparen, müssen aufpassen.Eine seit 1997 geltende Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien sorgt dafür, daß Kinder mit ihren Kapitaleinkünften in diesem Jahr schneller über die für das Kindergeld maßgebliche Grenze von 12 000 DM pro Jahr kommen.Hat der Nachwuchs das 18.Lebensjahr bereits erreicht, fällt in diesem Fall nicht nur der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge weg.Auch andere Vergünstigungen sind betroffen: Gegebenenfalls sind auch die Kinderzulage für das Eigenheim, das Baukindergeld nach Paragraph 10 e Einkommensteuergesetz, der Haushaltsfreibetrag für alleinstehende Mütter und Väter, der Ausbildungsfreibetrag und die Steuervergünstigungen für behinderte Kinder, die Eltern stellvertretend in Anspruch nehmen können, verloren. Erzielen volljährige Kinder Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge, geht davon in diesem Jahr nur noch die Werbungskostenpauschale für Kapitalerträge von 100 DM ab.Der Sparerfreibetrag wird dagegen bei der Prüfung der 12 000 DM-Grenze zum ersten Mal nicht mehr angerechnet.Beispiel: Erzielt ein 20jähriger Student 1997 Kapitalerträge über 12 100 DM ist der Anspruch auf Kindergeld und alle anderen Vergünstigungen, die damit zusammenhängen, deshalb in diesem Jahr verloren.Im vergangenen Jahr lag die kritische Grenze dagegen noch bei 18 100 (12 000 plus 6000 DM plus 100) DM. Haben die Kinder noch weitere Einkünfte und Bezüge, gefährden auch geringere Kapitaleinnahmen den Anspruch auf das Kindergeld.Ausbildungsvergütungen, der Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag und vermögenswirksame Leistungen treiben die Summe der Einkünfte zusätzlich in die Höhe.Das gleiche gilt für Bezüge wie Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosenhilfe und öffentliche Ausbildungshilfen, die nicht auf Darlehensbasis gewährt werden. Von Bezügen dieser Art wird allerdings zuvor eine Kostenpauschale in Höhe von 360 DM pro Jahr abgezogen, und Ausbildungsvergütungen werden erst nach Abzug von Werbungskosten (pauschal 2000 DM pro Jahr) mit einkalkuliert.Ein Auszubildender mit 1500 DM Zinsen und 11 000 DM Arbeitslohn pro Jahr kommt deshalb zum Beispiel nicht über die kritische Grenze von 12 000 DM.Der Ausbildungsfreibetrag mit maximal 4200 DM pro Jahr ist aber auf jeden Fall verloren.Das Finanzamt zieht hiervon nämlich bereits eigene Einkünfte und Bezüge, die über 3600 DM pro Jahr hinausgehen, ab.Eltern, die den Unterhalt an Kinder als außergewöhnliche Belastung absetzen, müssen sogar bereits mit Kürzungen rechnen, wenn ihr Kind eigene Einkünfte und Bezüge von jährlich über 1200 DM hat.Auch in diesen Fällen geht von Kapitalerträgen in diesem Jahr erstmals nur noch der Werbungskostenpauschbetrag von 100 DM ab. Grundsätzlich können Kinder, die keine anderen Einnahmen und Bezüge haben 1997 Kapitalerträge in Höhe von 18 303 DM kassieren, ohne daß sie Kapitalertragssteuer ans Finanzamt zahlen müssen.Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Existenzminimum 12 095 DM plus Sparerfreibetrag (6000 DM) plus Werbungskostenpauschale (100 DM) plus Sonderausgabenpauschbetrag (108 DM).In der Summe macht das 18 303 DM.Ist ein Kind in Ausbildung, kann es statt des Sonderausgabenpauschbetrags, einzeln nachgewiesene Ausbildungskosten wie Fahrtkosten zur Universität und Ausgaben für Fachliteratur bis zur Höhe von 1800 DM oder 2400 DM (bei auswärtiger Unterkunft) ansetzen. Ob sich die Übertragung von Kapitalvermögen 1997 lohnt, hängt jedoch letztendlich von der Höhe der Kapitaleinkünfte und dem persönlichen Spitzensteuersatz der Eltern ab.Von Zinsen in Höhe von 15 000 DM, die Eltern mit 50 Prozent versteuern müssen, gehen immerhin 7500 DM ans Finanzamt.Bleibt dieses Geld durch die Übertragung des dazu gehörigen Kapitalvermögens auf ein Kind in der Familienkasse, kann sich ein Transfer durchaus auszahlen ­ auch wenn dafür im Gegenzug der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge wegfällt.Wird der Sparerfreibetrag ­ wie zur Zeit im Gespräch ­ allerdings im Rahmen der Steuerreform halbiert, muß neu kalkuliert werden.

STEPHANIE ZIPP

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