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Wirtschaft: Ratgeber zur Rente: Weniger Rente für Dienst beim Staat - Auch Arbeitslose sind betroffen

Bereits seit Jahresbeginn 2000 in Kraft - aber noch weitgehend unbekannt: Vater Staat zahlt für die Rekruten, die Wehr-, Grenzschutz- oder Zivildienst leisten, ebenso geringere Beiträge auf die Rentenkonten wie für Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Das hat derzeit noch keine unmittelbare Auswirkung, bringt später aber geringere Rentenzahlungen.

Bereits seit Jahresbeginn 2000 in Kraft - aber noch weitgehend unbekannt: Vater Staat zahlt für die Rekruten, die Wehr-, Grenzschutz- oder Zivildienst leisten, ebenso geringere Beiträge auf die Rentenkonten wie für Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Das hat derzeit noch keine unmittelbare Auswirkung, bringt später aber geringere Rentenzahlungen.

Bisher wurden 80 Prozent des Bruttoverdienstes, nach dem die Leistung des Arbeitsamtes berechnet wurde, der Beitragsberechnung - und später der Rente zugrunde gelegt. Nunmehr ist die ausgezahlte Arbeitslosenhilfe Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Rentenversicherung. Besonders stark davon betroffen sind Arbeitslose, die wegen anderweitiger eigener Einkünfte oder wegen Einkommens des Ehepartners nur eine gekürzte Arbeitslosenhilfe gezahlt bekommen.

Beispiel: Vorheriger Bruttoverdienst: 3800 Mark. Davon 80 Prozent machten 3040 Mark aus. Arbeitslosenhilfe wegen Anrechnung von Einkommen nur 1188 Mark pro Monat. Beiträge zur Rentenversicherung wurden vom Arbeitsamt bisher in Höhe von 586 Mark entrichtet, jetzt sind es nur noch 229 Mark pro Monat. Die Auswirkung auf den Rentenanspruch: Vor 2000 betrug die Rentensteigerung pro Monat des Arbeitslosenhilfebezuges 2,69 Mark, künftig sind es nur noch 1,05 Mark.

Wichtig: Arbeitslosenhilfebezieher, die vor 1945 geboren sind und vor dem Jahr 2000 arbeitslos wurden, können die vom Arbeitsamt gezahlten Beiträge auf den bisher gezahlten Betrag aufstocken - wenn sie finanziell dazu in der Lage sind. Solche Beiträge müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres (für 2000 also bis zum 30.6.2001) an die Rentenanstalt (BfA, LVA, Bundesknappschaft) überwiesen werden.

Für Wehr-, Grenzschutz- und Zivildienstleistende wurden die Beiträge vom Bund bisher auf der Grundlage von 80 Prozent der "Bezugsgröße" der Sozialversicherung berechnet. Diese Bezugsgröße macht in diesem Jahr 4480 Mark monatlich aus. In den neuen Bundesländern sind es 3640 Mark. Seit dem 1. Januar 2000 werden nur noch 60 Prozent der Bezugsgröße der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Die Folge ist auch hier eine Kürzung der Rentenanwartschaften.

Beispiel: Für einen Wehr-, Grenzschutz- oder Zivildienstleistenden im Westen wäre nach bisherigem Recht ein Monatsbeitrag von 691 Mark auf das Rentenkonto gekommen, indem nämlich zuerst einmal 80 Prozent von 4480 Mark und davon dann 19,3 Prozent berechnet werden. Jetzt sind es nur noch 518 Mark. Denn die 19,3 Prozent werden auf 60 Prozent von 4480 Mark berechnet. Die Auswirkung auf den Rentenanspruch: Nur noch 26,19 Mark bringt der Wehrdienst für den Staat statt nach bisherigem Recht knapp 35 Mark.

Im Osten gibt es nunmehr nur noch 23,81 Mark statt bisher 31,75 Mark für den Rentenanspruch. Denn galt bisher, dass von den 80 Prozent von 3640 Mark bei einem Beitragssatz von 19,3 Prozent 562 Mark auf dem Rentenkonto landeten, so sind es heute nur noch 421 Mark im Monat. Denn die ergeben sich, wenn man von 3640 Mark 60 Prozent berechnet und davon 19,3 Prozent nimmt.

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