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Weg damit: Wer jetzt noch ein altes, hoch verzinstes Darlehen abzahlt, sollte prüfen, ob er den Vertrag widerrufen kann.

© Thilo Rückeis

Raus aus teuren Krediten: Wie Verbraucher teure Darlehen loswerden

In vielen Kreditverträgen stecken unzulässige Klauseln. Ist das der Fall, können Verbraucher aus dem Vertrag aussteigen - und einen neuen Vertrag mit niedrigeren Zinsen abschließen.

Wieder ein Tiefschlag für die Banken – und wieder ein Erfolg für die Verbraucher: Das Kammergericht Berlin hat in einem neuen Urteil Käufern einer Berliner Eigentumswohnung erlaubt, den Kreditvertrag mit der Bank kurzfristig zu kündigen, obwohl das Darlehen eigentlich noch jahrelang laufen sollte (Az.: 24 U 169/13). Der Grund für den außerplanmäßigen Ausstieg: eine unzulässige Vertragsklausel, die den Widerruf des Vertrags regelt.

Eigentlich gilt dieses „Widerrufsrecht“ nur zwei Wochen lang nach Abschluss des Vertrags. Ist die Klausel aber falsch formuliert, hat der Schuldner Jahre später noch das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Für viele Kreditnehmer, auch Häuslebauer, ist das die Möglichkeit, von einem teuren, alten Kredit auf einen günstigeren, neuen umzusteigen und ihre Kreditraten kräftig zu senken.

Auch arglose Verbraucher haben ein Widerrufsrecht

Überraschend kommt das kurz vor Weihnachten gefällte Urteil des Kammergerichts nicht. Der Bundesgerichtshof schrieb den Banken schon vor Jahren sinngemäß ins Stammbuch: Auch ein argloser Verbraucher müsse zu seinem Recht kommen, die Widerrufsklausel daher allgemeinverständlich sein. Weil man trefflich darüber streiten kann, was verständlich ist und was nicht, veröffentlichte das Bundesjustizministerium jahrelang Muster für korrekt formulierte Widerrufsklauseln. Viele Banken haben die darin enthaltenen Formulierungen jedoch nicht übernommen, sondern verändert. Das wird ihnen nun zum Verhängnis: Nur „wenn das verwendete Formular dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht“, so das Kammergericht, greife die Klausel.

„Probleme, die Fehler zu beweisen, gibt es eigentlich nicht“, sagt Ulrich Poppelbaum von der Berliner Kanzlei Poppelbaum & Geigenmüller, die das jüngste Urteil erstritten hat. Mangelhafte Widerrufsklauseln gebe es bei zahlreichen Verträgen unterschiedlichster Banken, die bis 2010 abgeschlossen wurden. Laut dessen Kollege Timo Gansel sind Verträge, die ab November 2002 unterzeichnet wurden, möglicherweise betroffen. Seine Kanzlei hat 98 Klagen im vergangenen Jahr erhoben und 3000 Vergleiche geschlossen: „Wir haben bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen noch keinen Prozess gegen Banken rechtskräftig verloren“. Die Richter von sieben verschiedenen Senaten des Bundesgerichtshofs hätten in der Sache nach denselben Kriterien geurteilt, es gebe eine weitgehend „geschlossene Rechtsprechung“.

Wer einen neuen Kredit abschließt, zahlt niedrigere Zinsen

Für viele, die vor fünf Jahren oder länger einen Kreditvertrag abgeschlossen hatten, ist der vorzeitige Ausstieg aus den laufenden Darlehensverträgen ein Befreiungsschlag: Die Hypothekenzinsen für zehnjährige Darlehen sind seither von rund vier auf unter zwei Prozent gefallen, deshalb zahlt man für denselben Kreditbetrag heute viel weniger als damals.

Das Kammergericht hat zudem erstmals die damals zulässigen Zinsen nach unten korrigiert: Nur das „Marktübliche“ stehe der Bank zu, das bringt den Schuldnern im Berliner Fall einen zusätzlichen Vorteil von mehr als 10 000 Euro. „Das Urteil ist wegweisend, da die genaue Berechnung nach einem Widerruf und damit der große Vorteil für den Verbraucher durch das Kammergericht bestätigt wurde“, so Poppelbaum.

Rund 80 Prozent der Kreditverträge sind fehlerhaft

Weg damit: Wer jetzt noch ein altes, hoch verzinstes Darlehen abzahlt, sollte prüfen, ob er den Vertrag widerrufen kann.
Weg damit: Wer jetzt noch ein altes, hoch verzinstes Darlehen abzahlt, sollte prüfen, ob er den Vertrag widerrufen kann.

© Thilo Rückeis

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg, die sich des Themas seit Jahren annimmt, ist der Andrang der Verbraucher enorm – auf eine Prüfung des eigenen Vertrags muss man Monate warten. Verantwortlich dafür ist Christian Schmid-Burgk, der schon vor zwei Jahren mit einem kleinen Team Widerrufsbelehrungen aus rund 20 000 Verträgen untersuchte, sein Fazit damals: „Rund 80 Prozent sind fehlerhaft“.

Aber wie groß sind die Chancen für einen vorzeitigen Ausstieg aus alten Kreditverträgen? „Bei 40 Prozent aller von uns geprüften, fehlerhaften Verträge besteht eine reelle Chance, den Widerruf auch in einem Rechtsstreit durchzusetzen“, sagt Schmid-Burgk. Wer sein Recht durchsetzen will, sollte aber Hilfe von Fachanwälten einholen. Die Verbraucherzentrale legt dem Ergebnis der Vertragsprüfung eine entsprechende Expertenliste bei. Bei der Anwaltssuche ist Vorsicht geboten: Weil der Streitwert oft hoch ist, sind es die Anwaltsgebühren ebenfalls, deshalb kämpfen auch weniger Erfahrene um Mandanten.

Neue Verträge sind meist wasserdicht

Wer seine Chancen erst mal selbst abwägen will, kann das durchaus tun: Er muss dazu die eigene Widerrufsbelehrung im Vertrag heraussuchen und diese mit der Musterklausel des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr vergleichen, in dem der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Auf den Internetseiten des Verbraucherportals „Finanztipp“ sind Muster aller betreffenden Jahre zu finden. Grundsätzlich gilt: Fast nur Darlehensverträge bis zum Jahr 2010 könnten fehlerhaft sein. Neuere Verträge sind dagegen fast immer wasserdicht.

„Je mehr Abweichungen vom Muster der eigene Vertrag hat und je verwirrender die Formulierungen in der Belehrung sind, desto besser sind die Chancen auf den Widerruf“, sagt Schmid-Burgk. „Nur ganz wenige Banken“ hätten den Mustertext so geschickt abgewandelt, dass auch deren veränderte Belehrung nicht angreifbar ist. Gut 180 Fehler haben die Prüfungen zutage befördert. Und der Bundesgerichtshof, auf den sich auch das jüngste Urteil des Kammergerichts bezieht, hat in diesem Punkt unmissverständlich geurteilt: Auf die Schutzwirkung könne sich die Bank nur berufen, „wenn sie ein Formular verwendet hätte, das dem Muster vollständig entsprochen hätte“.

Die Banken spielen nicht immer mit

Und wie geht es weiter, falls die Widerrufsklausel wirklich angreifbar ist? „Viele Kreditnehmer schließen Vergleiche mit den Banken“, sagt Schmid-Burgk. Aber die spielen nicht immer mit. Der Bankenverband äußerte sich auf Anfrage nicht.

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