zum Hauptinhalt

RECHTS Frage: an Eva Klaar Verbraucherzentrale Berlin

Muss ich Ungeziefer dulden?

Ich habe Urlaub auf Lanzarote gemacht. Nachts kamen Kakerlaken, tagsüber hatten wir Ameisen. Muss ich das hinnehmen oder kann ich eine Reisepreisminderung verlangen?

Grundsätzlich können Sie eine Unterkunft erwarten, die frei von Ungeziefer ist. Ob nun bei Auftreten von Ungeziefer ein Reisemangel vorliegt oder die Beeinträchtigung lediglich als Unannehmlichkeit oder Ortsüblichkeit hinzunehmen ist, hängt von der gebuchten Unterkunft, dem Urlaubsland und vor allem vom Ausmaß des Befalls ab.

So hat der Reisende einzelne Kakerlaken, Ameisen, auch ein, zwei Geckos in südlichen Ländern hinzunehmen. Das Aufkommen einer erheblichen Anzahl dieser Tiere stellt jedoch einen Reisemangel dar. Aber was ist nun eine erhebliche Anzahl? Das hängt natürlich immer vom Einzelfall ab. Die Gerichte sagen zum Beispiel: Täglich sechs bis zehn Kakerlaken im Zimmer sind zu viel und sprechen dem Pauschalreisenden fünf bis 15 Prozent Reisepreisminderung zu; für ungewöhnlich viele dieser „Tierchen“ kann der Minderungsanspruch sogar bei 100 Prozent liegen. Für Ameisen, die über Straßen durch die Unterkunft zogen, kommt eine Minderung um 25 Prozent in Betracht.

Voraussetzung, den Reisepreis mindern zu können, ist aber auch hier, dass der Mangel gegenüber dem Reiseveranstalter, also der örtlichen Reiseleitung, angezeigt und Abhilfe gefordert wird. Bei einem Ungezieferbefall wird in den meisten Fällen versucht werden, diesen durch eine Sprayaktion zu beseitigen. Eine größere Kammerjägeraktion, nach der Sie das Zimmer wegen einer Gesundheitsgefährdung nicht zeitnah betreten können, müssen Sie nicht hinnehmen.

Bringen die eingeleiteten Mängelbeseitigungsmaßnahmen keinen Erfolg und wird Ihnen in der Folge keine mangelfreie Unterkunft angeboten, haben Sie einen Anspruch auf Reisepreisminderung. Diesen müssen Sie innerhalb eines Monats nach der Reiserückkehr gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Das Schreiben sollten Sie aus Beweisgründen per Einwurfeinschreiben auf den Postweg bringen.

Da das Ausmaß des Befalls vom Reisenden darzulegen ist, sollten Sie aus Beweisgründen Fotos und/oder Videoaufnahmen anfertigen. Auch der Adressaustausch mit anderen Reisenden, die Ihnen als Zeugen für den bestandenen Ungezieferbefall zur Verfügung stehen würden oder gar selbst auch betroffen waren, kann lohnenswert sein.

Wendet der Reiseveranstalter ein, dass das Ungeziefer durch Essensreste angelockt worden ist, muss er dies auch belegen. Achten Sie aber dennoch grundsätzlich darauf, dass Essen nicht ungeschützt in Ihrem Hotelzimmer oder Appartement steht, auch wenn der Korb mit dem leckeren Obst noch so gut aussieht. Nicht selten tragen Reisende tatsächlich das Verschulden für ein erhebliches Aufkommen von Ungeziefer.

Foto: Thilo Rückeis

an Eva Klaar

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false