zum Hauptinhalt

RECHTS Frage: an Gabriele Volmary Fachanwältin für Familienrecht

Bekomme ich jetzt mehr Unterhalt?

Meine Ehe wurde im vergangenen Jahr geschieden. Mein Ex-Mann ist inzwischen wieder verheiratet. Er hat ein anrechenbares Einkommen von 2000 Euro, seine neue Frau verdient 900 Euro, ich habe einen Minijob von 400 Euro. Ich bekomme im Monat 700 Euro Unterhalt. Ich habe jetzt von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelesen, nach dem das Einkommen der neuen Frau bei der Berechnung keine Rolle spielen darf. Kann ich nun mehr Unterhalt von meinem Ex verlangen?

Ihr Unterhaltsanspruch wurde nach der sogenannten „Drittelmethode“ ermittelt. Diese hat die Rechtsprechung entwickelt, um Ehegatten, die für einen früheren Ehepartner und einen neuen Ehegatten Unterhalt schulden, zu entlasten. Es wurden die Einkünfte aller addiert und so aufgeteilt, dass frühere und die neuen Ehegatten über ein gleiches Einkommen verfügen.

Gesetzlich geregelt ist jedoch, dass sich der nacheheliche Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Diese waren nicht von weiteren Unterhaltsberechtigten, wie einem neuen Ehegatten geprägt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht diese Berechnungsmethode kritisiert.

Der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten orientiert sich nur am Einkommen der früheren Ehegatten. Der Bedarf entspricht dann dem hälftigen Einkommen beider. Dies wären in Ihrem Fall 2000 Euro + 400 Euro : 2 = 1200 Euro, abzüglich Ihres Einkommens von 400 Euro, beläuft sich Ihr Anspruch auf 800 Euro Unterhalt im Monat.

Zahlt Ihr geschiedener Mann 800 Euro Unterhalt, verbleiben ihm und seiner neuen Ehefrau nur je 1050 Euro, obwohl Ihnen dann 1200 Euro zur Verfügung stünden.

Fraglich ist, ob dies der Billigkeit entspricht. Die Rechtsprechung korrigiert diese Berechnung im Einzelfall. Hierzu sind jedoch weitere Aspekte zu berücksichtigen. Ob für Sie eine Abänderungsklage erfolgreich sein wird, kann ich deshalb nicht beurteilen. Ich empfehle jedoch, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Foto: Thilo Rückeis

an Gabriele Volmary

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false