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RECHTS Frage: an Gabriele Volmary Fachanwältin für Familienrecht

Wer bekommt den Hund?

Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen. Wir haben keine Gütertrennung. Jetzt geht das Gezanke los. Mein Mann behauptet, er habe einen Großteil der Möbel bezahlt, ich denke, er lügt. Außerdem will er den Hund mitnehmen. Was soll ich tun?

Offensichtlich will Ihr Ehemann aus der Ehewohnung ausziehen und mehr Gegenstände mitnehmen, als Ihnen lieb ist. Selbst wenn Ihr Mann Möbel gekauft und auch bezahlt hat, hat er diese aber sicherlich nicht für sich allein, sondern für Sie beide, beziehungsweise Ihre Familie gekauft. Das Gesetz geht nämlich davon aus, dass Hausratsgegenstände, egal von wem sie gekauft wurden, wie gemeinsames Eigentum zu behandeln sind, wenn sie nicht ausschließlich von dem Ehegatten genutzt werden, der sie gekauft hat. Sie sind also Miteigentümerin der Hausratsgegenstände.

Obwohl der Hund kein Gegenstand ist, wird er bei der Trennung von Ehegatten rechtlich so behandelt. Ist er ein sogenannter Familienhund und wurde er also nicht nur von einem Ehegatten gekauft, geführt und versorgt, steht auch er im Miteigentum.

Das Gesetz sieht vor, dass die Ehegatten den Hausrat nach den Grundsätzen der Billigkeit unter sich aufteilen. Verbleiben Kinder in der Wohnung, muss dieser Restfamilie ein halbwegs funktionierender Haushalt verbleiben. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht auf Antrag über die Verteilung und gegebenenfalls über die Vergütung der Nutzung in der Zeit der Trennung und eine Ausgleichszahlung bei der Scheidung.

Sollte Ihr Mann gegen Ihren Willen Einrichtungsgegenstände und auch den Hund mitnehmen, können Sie sich an das Gericht wenden und so eine Verteilung sowie die Rückführung der Gegenstände bewirken. Um sich dieses aufwendige Verfahren zu ersparen, rate ich Ihnen, Sie beide machen eine Liste aller Hausratsgegenstände und kennzeichnen diejenigen, die jeder gerne haben möchte und verhandeln dann gemeinsam, damit für Sie beide ein akzeptables Ergebnis herauskommt. Der Hund sollte meines Erachtens bei demjenigen bleiben, der die meiste Zeit hat, sich um ihn zu kümmern. Erzielen Sie keine Einigung, bleibt Ihnen nur, einen Antrag bei Gericht zu stellen. Foto: Thilo Rückeis

an Gabriele Volmary

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